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Führerschaft um sämtliche Nachbarschaftsführer erweitern. Diese
letzteren erweiterten Reichskapitel sind technisch undurchführbar. Sie
können daher nur in räumlicher Trennung abgehalten werden. Doch
kann die Verfassung für bestimmte Fragen auch hier Abstimmungen
vorschreiben.
Das größte Forum der Meinungsäußerung des
Volkes ist die Volksabstimmung.
Sie erfolgt nachbarschaftsweise und erfaßt die Meinungsäußerung
eines jeden einzelnen Staatsbürgers. Eine Frage, welche bestimmt
der Volksabstimmung zur Entscheidung vorgelegt werden muß, ist
naturgemäß eine Anderung der Verfassung des Volksstaates.
Die BVerantwortlichkeit der Kapitel sowie der Charakter der
gleichen Verantwortlichkeit aller ihrer Mitglieder bestimmt die Ent—
wicklung des Kapitels im Geiste der Gemeinschaft. Hierdurch wird
auch der Gesamtcharakter der Kapitel bestimmt. Sie sind zu posi—
tiver und aufbauender Arbeit gezwungen; Uneinigkeit und Arbeits⸗
unfähigkeit fallen auf die Mitglieder des Kapitels selbst zurück
Bezeichnungen im Volksstaat
In diesem Manifest sind solche Bezeichnungen für die Kurführer
im Volksstaat und die mit ihrer Stellung verknüpften Kapitel
gewählt, die besonders volkstümlich sind. Die Bezeichnungen Bezirk,
Gau und Stammesgebiet sind einesteils in ihrer Bedeutung klar
ersichtlich, zum andern sind sie in der Organisation der Bünde und
Vereine sowie in der Organisation der Parteien allgemein gebräuch—
lich. Diese Bezeichnungen sind deshalb gewählt, weil das jungdeutsche
Manifest bestrebt ist, in keiner Weise Einzelheiten vorzuschreiben, um
deren „Für“ oder „Wider“ man sich streiten kann. Erfahrungs⸗
gemäß bieten gerade die Äußerlichkeiten in den meisten Fällen die
Handhabe zu fruchtlosem Wortstreit. Der jungdeutschen Bewegung
kommt es nicht darauf an, die äußere Form zu bestimmen. Das
Wesentliche ist ihr der Gehalt, die Idee. Die Würde des Volks—⸗
staates fordert würdige Bezeichnungen für die Amtseigenschaften ihrer
vornehmsten Vertreter. Die ältere Tradition des Deutschen Reiches
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