fullscreen: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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erforderlich werdende, provisorische Anschlußleitung zu 
tragen. Die technische Ausführbarkeit war von dem Ge- 
meindebaumeister anerkannt worden, da auch an historischen 
Straßen viergeschossige Wohngebäude nur errichtet werden 
dürfen, wenn der vorliegende Straßenteil mit einer Ent 
wässerungsanlage versehen ist, und da diese Entwässerungs 
anlage nicht nur gebrauchsfähig, sondern auch planmäßig 
fertiggestellt sein muß, war der Gemeindevorstand nach dem 
Wortlaut des Gesetzes berechtigt, das Gesuch des "Vereins ab 
zulehnen. Wieder mußte das Projekt umgeändert werden. 
Es geschah diesmal in der Weise, daß man ein Geschoß 
strich, weil dreigeschossige Gebäude auch an nicht kanali 
sierten Straßen errichtet werden dürfen, und außerdem 
wurden Anlagen für die anderweitige Beseitigung der Abfall 
stoffe dem Plan einverleibt. Wiederum wurde die Genehmigung 
versagt oder vielmehr der Polizeiverwalter, der mit dem Ge 
meindevorstand identisch ist, ließ sich garnicht auf die 
Prüfung des Projektes ein, weil die Planvorlage nicht voll 
ständig sei. Jetzt wandte sich der Verein an den Landrat 
des Kreises, der sich aber auf die Seite der Polizeibehörde 
stellte. Darauf richtete der Verein eine Beschwerde gegen 
die Verfügung des Landrats an den Kegierungspräsidenten 
von Potsdam, worüber die Entscheidung noch aussteht. 
Im Laufe des Jahres 1901 trat der Magistrat von 
Charlottenburg wegen Errichtung von kleinen Wohnungen 
mit dem Verein in Verhandlung. Da der Magistrat den Ver 
ein aber nur unter der Bedingung unterstützen wollte, wenn 
sämtliche Wohnungen der dort zu errichtenden Ansiedlung 
den Arbeitern und Unterbeamten der Stadt Charlottenburg 
zur Verfügung gestellt würden, so sah sich der Verein ge 
nötigt, die Verhandlungen abzubrechen. Der Verein hat in 
erster Linie die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen, 
und es widerspricht diesen Interessen, wenn die von dem 
Verein errichteten Wohnungen nicht seinen Mitgliedern, 
sondern ihren Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden. 
Da aber in Charlottenburg ein großer Mangel an kleinen 
Wohnungen vorhanden ist, wäre es sehr wünschenswert, 
wenn irgend ein Weg gefunden würde, um die dem geplanten 
Unternehmen entgegenstehenden Schwierigkeiten zu überwinden. 
Kr omrey, Baugenossenschaften. 4
	        
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