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*) M. I. IV Nr. 12 S. 94 und Nr. 13 S. 115, 116.
D.
Einstlutz der sozialen und anderen Gesetzgebung.
Unter den sozialen Gesetzen ist zuerst das Krankenversicherungsgesetz
vom 15. Juni 1883, dann das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884
und endlich das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni
1889 erschienen. Der Verband hat diesen Gesetzen, deren tiefeinschneidende
Wirkung auf das soziale Leben nicht zu verkennen war, von Anfang an
die größte Aufmerksamkeit zugewandt.
Bei der Krankenversicherung hatte der Arbeitgeber weniger selbst
thätig hervorzutreten, wenn er sich einer Orts- oder Gemeindekrankenkasse
anschloß, während er bei Errichtung einer eigenen Betriebskrankenkasse
thatkräftig einzuschreiten hatte. Wenn der Verband seinen Mitgliedern,
welche mehr als fünfzig Arbeiter beschäftigten, die Errichtung eigener
Betriebskrankenkassen empfahl, so war, wie die Erfahrung gezeigt hat, das
Richtige getroffen. Der Chokoladefabrikation kann nicht der Vorwurf ge
macht werden, daß sie gesundheitsnachtheilig wirke, wer sich also von
den Orts- und Gemeiudekrankenkassen, in welche Alle aufgenommen werden
müssen, auch wenn sie die Gefahren der Gewerbekrankheiten zu bestehen
haben, unabhängig machte, wird jedenfalls gut gethan haben. Die Bei
träge werden sich hier wesentlich niedriger gestaltet haben, während die
Leistungen viel wohlwollender bemessen werden können, so daß bei humaner
Führung der Kasse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein nicht zu
unterschätzendes Band geschlungen werden kann. Unsere Mittheilungen
Jahrg. IV Nr. 5 brachten ein Normalstatut.
Wesentlich umfangreicher gestalteten sich die Vorarbeiten für das
Unfallversicherungsgesetz durch die damit verbundenen Einrichtungen von
Berufsgenossenschaften.
Hier ist in erster Reihe dankend der von Dr. Landgraf betriebenen
lebhaften Agitation zu gedenken, welcher zunächst eine besondere Chokolade-
Berufsgenossenschaft in Aussicht genomnien hatte,*) was auch Anfangs
nicht ganz aussichtslos erschien. Von dieser speziellen Berufsgenossenschaft
kam man jedoch später ab und wurde durch das Reichsversicherungs
amt am 5. März 1885 im Architektenhaus zu Berlin eine General
versammlung der verschiedenen Nahrungsmittelbranchen einberufen. Der
Umstand, daß die erste Anregung für die Berufsgenossenschaft von dem
Verbände deutscher Chokoladefabrikanten ausgegangen war, gab die Ver
anlassung, daß der damalige Verbandsvorsitzende Rüger auch zum Vor
sitzenden der Nahrungsmittel-Jndustrie-Berufsgenossenschaft gewählt wurde,
welches Amt derselbe bis zum Jahre 1896 inne hatte, wo ihn andauernde
Krankheit zur Niederlegung desselben nöthigte. Die Versammlung fand