Object: Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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*) M. I. IV Nr. 12 S. 94 und Nr. 13 S. 115, 116. 
D. 
Einstlutz der sozialen und anderen Gesetzgebung. 
Unter den sozialen Gesetzen ist zuerst das Krankenversicherungsgesetz 
vom 15. Juni 1883, dann das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 
und endlich das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 
1889 erschienen. Der Verband hat diesen Gesetzen, deren tiefeinschneidende 
Wirkung auf das soziale Leben nicht zu verkennen war, von Anfang an 
die größte Aufmerksamkeit zugewandt. 
Bei der Krankenversicherung hatte der Arbeitgeber weniger selbst 
thätig hervorzutreten, wenn er sich einer Orts- oder Gemeindekrankenkasse 
anschloß, während er bei Errichtung einer eigenen Betriebskrankenkasse 
thatkräftig einzuschreiten hatte. Wenn der Verband seinen Mitgliedern, 
welche mehr als fünfzig Arbeiter beschäftigten, die Errichtung eigener 
Betriebskrankenkassen empfahl, so war, wie die Erfahrung gezeigt hat, das 
Richtige getroffen. Der Chokoladefabrikation kann nicht der Vorwurf ge 
macht werden, daß sie gesundheitsnachtheilig wirke, wer sich also von 
den Orts- und Gemeiudekrankenkassen, in welche Alle aufgenommen werden 
müssen, auch wenn sie die Gefahren der Gewerbekrankheiten zu bestehen 
haben, unabhängig machte, wird jedenfalls gut gethan haben. Die Bei 
träge werden sich hier wesentlich niedriger gestaltet haben, während die 
Leistungen viel wohlwollender bemessen werden können, so daß bei humaner 
Führung der Kasse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein nicht zu 
unterschätzendes Band geschlungen werden kann. Unsere Mittheilungen 
Jahrg. IV Nr. 5 brachten ein Normalstatut. 
Wesentlich umfangreicher gestalteten sich die Vorarbeiten für das 
Unfallversicherungsgesetz durch die damit verbundenen Einrichtungen von 
Berufsgenossenschaften. 
Hier ist in erster Reihe dankend der von Dr. Landgraf betriebenen 
lebhaften Agitation zu gedenken, welcher zunächst eine besondere Chokolade- 
Berufsgenossenschaft in Aussicht genomnien hatte,*) was auch Anfangs 
nicht ganz aussichtslos erschien. Von dieser speziellen Berufsgenossenschaft 
kam man jedoch später ab und wurde durch das Reichsversicherungs 
amt am 5. März 1885 im Architektenhaus zu Berlin eine General 
versammlung der verschiedenen Nahrungsmittelbranchen einberufen. Der 
Umstand, daß die erste Anregung für die Berufsgenossenschaft von dem 
Verbände deutscher Chokoladefabrikanten ausgegangen war, gab die Ver 
anlassung, daß der damalige Verbandsvorsitzende Rüger auch zum Vor 
sitzenden der Nahrungsmittel-Jndustrie-Berufsgenossenschaft gewählt wurde, 
welches Amt derselbe bis zum Jahre 1896 inne hatte, wo ihn andauernde 
Krankheit zur Niederlegung desselben nöthigte. Die Versammlung fand
	        
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