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von dem dortigen landwirthschaftlichen Vereine gegründet wurde und
zur Zeit nur Pferde versichert; ferner der Viehversicherungsverein
zu Neuen - Kirchen *), Kreis Wiedenbrück, Regierungsbezirk Minden,
vor mehreren Jahren vom landwirthschaftlichen Bezirksvereine gegrün
det. Die große Betheiligung an diesem Vereine scheint für seine
Zweckmäßigkeit zu sprechen. Im Jahre 1875 sind für ca. 270,000 Mk.
Rindvieh versichert gewesen.
In den Dörfern Hannovers und der Altmark sind seit
langer Zeit Ortsviehversicherungsvereine, „Kuhkassen" oder „Rindvieh
kassen" genannt, gebräuchlich. Als ein Typus dieser Vereine kann
die Kuhkasse zu Hanum**) in der Altmark betrachtet werben.
Jeder Hanumer kann aufgenommen werden. Wer eintreten
will, muß für jede Kuh 1 Thaler „Satzgeld" geben. Dieses Satzgeld
kommt zu einer Reserve, welche zu einer Zeit, wo einige 30 Mitglieder
mit über 100 Kühen betheiligt waren, 50—00 betrug und auf
dieser Höhe erhalten werden soll. Das Satzgeld wird aber nicht für
die bestimmte Kuh. sondern ein für alle Mal für die Zahl der Kühe,
womit sich das Mitglied betheiligt, bezahlt. Jede Kuh ist in dem
Rechnungsbuche der Genossenschaft nach dem Namen ihres Besitzers,
nach ihrem eigenen Namen und nach ihrem Taxwerthe eingetragen.
Die Taxe wird alle Vierteljahre erneuert. Sie geschieht durch 4 Mit
glieder, welche nach der Reihenfolge alle Vierteljahre durch 4 andere
ersetzt werden. Die Reihenfolge regelt der „Vorstand." Jeder, der
da meint, die Taxe einer Kuh sei zu niedrig ausgefallen, kann auf
nochmalige Abschätzung durch andere Taxatoren antragen. Die 2.
Abschätzung wird daun von 4 Mitgliedern vorgenommen, von denen
2 der Antragsteller und 2 der Vorstand wählt. Fällt die neue Taxe
mehr als 2 ¿JÌĻ höher aus, so gilt sie allein, andernfalls bleibt die
angegriffene bestehen. Wenn einem Mitglieds eine Kuh erkrankt oder
beschädigt wird, so muß dem Vorsteher Anzeige gemacht werden. Die
Kuh wird besichtigt, je nach den Umständen mit oder ohne Zuziehung
eines Thierarztes. Ist die Sache bedenklich, so wird die ganze Ge
nossenschaft zusammenberufen. Diese beschließt, entweder den Ver
lauf abzuwarten, oder das Thier abzustechen. Was brauchbar ist,
fällt der Kasse anheim. Haut und Fleisch werden meistbietend verkauft.
Der Eigenthümer bekommt die Versicherungssumme bezahlt. Ist eine
Kuh plötzlich gefallen, so erhält der Eigenthümer nur 7 / 8 der Ver
sicherungssumme. Die Auszahlung erfolgt stets baar binnen 24
Stunden. Martini, wo das Geschäftsjahr beginnt, wird die or
dentliche Jahresversammlung abgehalten, in welcher die Rechnung ab
zunehmen, der Beitrag zur Negulirung des im verflossenen Jahre
erwachsenen Schadens aufzubringen und der Reservefond oder das
Genossenschaftsvermögen anzulegen ist. Das gesammte Vemögen
*) Deutsche landwirthschaftliche Presse 18'6.
**) Parisius-Gardelegen: Vierteljahresschrist für VolkSwirthschast und
Kulturgeschichte. 1865.