Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV. Buch. Nachträge. 
nationalen Eitelkeit der Gebildeten schmeicheln, ohne der hart um ihre Existenz 
ringenden Volksmasse den geringsten Nutzen zu gewähren. 
Leider nur zu oft ist im Laufe der Geschichte die übermäßige Inanspruch 
nahme der Leistungsfähigkeit der Staatsbürger eine Hauptursache von Elend 
und Verfall geworden. Man denke z. B. nur an die Geschichte Spaniens im 
16. und 17. Jahrhundert, an die beständigen Kriege, die mehr im Interesse 
der Dynastie als des Landes geführt wurden, und auch an die Unsummen, 
die stets von neuem für großartige Bauten und für Prunk aller Art aus 
gegeben wurden. Alle diese unproductiven Auslagen führten endlich zur 
Verarmung des Landes, für dessen Ackerbau und Industrie verhältnißmüßig 
wenig geschah. 
Ein beredter Beweis für die Häufigkeit einer derartigen Außeracht 
lassung der Leistungsfähigkeit des Volkes liegt in der an so vielen Orten an 
zutreffenden Thatsache, daß die Volksmaffen von der Ueberzeugung erfüllt sind, 
es sei nicht unehrenhaft, sich der Steuerzahlung nach Kräften zu entziehen. 
Uebrigens muß man sich sehr davor hüten, aus der durchschnittlichen 
Höhe der auf den Kopf der Bevölkerung entfallenden Steuerbeträge einseitige 
Schlüsse zu ziehen. Um sich ein richtiges Bild von den auf der Bevölkerung 
der verschiedenen Länder ruhenden Lasten dieser Art machen zll können, hat 
man auch den Grad des Wohlstandes oder des Elendes der verschiedenen 
Bevölkerungsklassen der betreffenden Staaten in Betracht zu ziehen. So hat 
man berechnet, daß im Durchschnitt auf den Kopf der Einwohner in Ruß 
land 14, in Preußen 26, in Italien 31, in England 42 und in Frankreich 
51 Mark an Steuerlasten entfallen. Wenn man nun aber die Steuer 
fähigkeit der Zahlungspflichtigen ins Auge faßt, so stellt sich das Verhältniß 
ganz anders. Was den factischen Steuerdruck anlangt, so folgen diese Länder 
wahrscheinlich in der nachstehenden ansteigenden Reihe aufeinander: England, 
Preußen, Frankreich, Rußland, Italien. Es bleibt eine unumstößliche Wahr 
heit, daß gewisse Ausgaben der Staatsgewalt, die in einem reichern Lande 
gerechtfertigt erscheinen, in einem ärmern einen ungerechten Charakter tragen-
	        
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