Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

1.  Kap.  Die  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Staates.

443

sich  bringt,  die  verschiedenen  vom  Staate  erfüllten  Aufgaben  und  geübten
Thätigkeiten  genau  ins  Auge  fasten  und  wohl  unterscheiden.
3.  Die  Kosten  der  Staatsverwaltung  können  auf  dreierlei  Weise  aufgebracht ­
  werden:  durch  die  Auflegung  von  Dienstleistungen,  durch  diejenige
von  Steuern  und  durch  die  Erträgnisse  verschiedenartigen,  im  Staatsbesitze
befindlichen  Eigenthums.  Tie  erstere  Art  der  Inanspruchnahme  der  Unterthanen
kommt  in  England  und  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  wenig  in
Betracht.  Es  ist  in  diesen  Ländern  nur  der  Geschworenendienst  von  einer
hervorragenden  Bedeutung.  Dagegen  braucht  nur  an  die  Militärpflicht  erinnert
ZU  werden,  wie  sie  in  den  meisten  Staaten  des  europäischen  Continents  besteht,
damit  man  sich  einen  Begriff  davon  machen  könne,  von  welcher  Wichtigkeit  die
in  gewissen  Ländern  geforderten  persönlichen  Dienstleistungen  sind.  Das  Steuersystem ­
  hat  sich  in  den  letzten  Jahrhunderten  in  wahrhaft  großartiger  Weise  entwickelt. ­
  Die  dritte  Art  von  Einnahmequellen  ist  in  der  Gegenwart,  wenn  sie
auch  in  einzelnen  Ländern,  z.  B.  in  Preußen,  noch  immer  eine  gewisse  Bedeutung ­
  besitzt,  im  allgemeinen  verhältnißmäßig  geringfügig.  Die  infolge  von
Kriegen,  öffentlichen  Kalamitäten  u.  s.  w.  vielfach  vorgekommene  Veräußerung
von  Staatsgut  hat  dessen  Umfang  und  Erträgnisse  sehr  vermindert,  und  die
Veräußerung  solcher  Güter  sowie  die  Contrahirung  von  Schulden  ergänzen
die  dauernden  Quellen  des  Staatseinkommens,  bilden  aber  ihrer  Natur
nach  nur  vorübergehende  Einnahmequellen.  Dieselben  bedingen  jedoch  selbstverständlich ­
  eine  Verminderung  des  dauernden  Einkommens  bezw.  infolge
der  erwachsenden  Verpflichtung  zur  Zinsenzahlung  eine  Vermehrung  der  zukünftigen ­
  Ausgaben.
Uebrigens  brauchen  die  Zahlungen  der  Einzelnen  an  den  Staat  nicht
vothwendigerweise  in  Geld  entrichtet  zu  werden,  sondern  können  auch  in
Ņaturalien  erfolgen,  und  dieser  Modus  der  Leistung  ist  oftmals  sogar  vorzuziehen. ­
  Auch  gibt  es  Leistungen  gemischter  Natur,  die  sich  halb  als
Zahlung,  halb  als  Dienstleistung  darstellen,  so  z.  B.  die  Einquartierung
von  Militär.
^  4.  Wenn  auch  die  Art  und  Weise  der  Aufbringung  des  durch  die
Staatsverwaltung  erwachsenden  Aufwandes  je  nach  den  Zeiten  und  nach  den
^krhältniffen  der  einzelnen  Länder  sehr  verschieden  ist,  so  müssen  sich  doch  die
Regierungen  stets  eines  vor  Augen  halten:  sie  dürfen  den  Unterthanen  nicht
ichwere  Lasten  auferlegen  und  nicht  Ausgaben  machen,  die  entweder  nicht  dem
allgemeinen  Besten  dienen  oder  doch  zu  dem  Nationalvermögen  des  Landes
uicht  im  Verhältniß  stehen.  Es  gereicht  einem  Staate  nicht  zur  Ehre,  wenn
prachtvolle  öffentliche  Gebäude  mit  dem  Schweiß  und  Blut  einer  armen  Bevölkerung ­
  aufgeführt  oder  Kolonialunternehmungen  in  Angriff  genommen
werden,  welche  nur  einigen  Klassen  der  Gesamtheit  Vortheil  bringen  und  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.