Metadata : Sozialismus und Regierung

bereits  betont,  den  Nutzen  der  humanitären  sozialen  Taten  des
Staates  gefährden.  Der  Individualist  und  der  bürgerliche  Sozialreformer ­
  empfehlen  als  Vorbeugung  eine  Revision  des  Dienstes  der
Armenpflege,  eine  Ausmerzung  der  Untauglichen,  Tötung  und  ähnliche
Auskunftsmittel.  Der  Sozialist  steht  auf  einer  höheren  Warte.  Er
interpretiert  den  Rasseverfall  als  eine  gesellschaftliche  Erscheinung,
als  ein  organisches  Unwohlsein,  das  das  Zellengewebe  des  sozialen
Körpers  zerstört.  Wir  befinden  uns  zur  Stunde  in  einer  mißlichen
Lage.  Die  Kranken  und  Schwachen  müssen  wir  beschirmen;  denn
unser  moralisches  Bewußtsein  gebietet  dies.  Reine  Sozialpolitik  aber
läßt  befürchten,  daß  die  Schwachen  den  Grundstock  schädigen.
Wollen  wir  sie  eliminieren,  so  haben  wir  uns  mit  dem  Problem  der
Armut  in  allen  ihren  Verzweigungen  zu  beschäftigen.  Die  Organisation ­
  der  gesellschaftlichen  Solidarität  —  der  Sozialismus  —  entsprießt ­
  dem  Schoße  der  Gesellschaft  durch  denselben  Naturprozeß,
der  aus  bestimmten  mittelalterlichen  Lebensnotwendigkeiten  die
feudale  Lehensordnung  hervorrief  und  der  den  individualistischen
Liberalismus  aus  der  Organisation  des  Weltmarktes  erzeugt  hat.

B.  RECHTE  DES  STAATES

achdem  wir  die  Pflichten  des  Staates  betrachtet  haben,  lenken  wir

L  N  unseren  Blick  unwillkürlich  auf  seine  Taten.  In  der  sozialistischen
Agitation  ist  vielfach  die  Auffassung  vertreten  worden,  daß  die  Gesetzgebung ­
  überhaupt  unfähig  sei,  ihre  Funktionen  zu  erfüllen.  Aber  es
muß  hier  doch  beachtet  werden,  daß  die  Handlungen  der  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  schließlich  nur  den  Willen  der  Gemeinschaft,  jedoch ­
  nicht  denWillen  einer  Klasse,  noch  einer  Mehrheit  oder  Minderheit,
noch  einer  Partei,  zum  Ausdruck  bringen  können 1 .  Beherrscht  die
öffentliche  Meinung  die  Staatsentscheidungen,  so  bildet  sie  die  Grundlage ­
  der  Regierung.  Das  hervorstechende  Kennzeichen  einer  Demokratie ­
  ist  nun  aber,  daß  sie  die  zur  Erreichung  dieses  Zweckes  erforderliche ­
  Macht  dem  Volke  anvertraut,  sich  nicht  mehr  im  revolutionären
Schilderheben  betätigt,  sondern  sich  als  eine  regierende  Mehrheit  äußert.
Wer  in  einer  Demokratie  nicht  an  der  Wahlurne  Sieger  bleibt,
1  Hierüber  -wird  ausführlicher  in  Kap.  III  gehandelt,  wo  gezeigt  wird,  daß  Minoritäten ­
  die  Initiative  ergreifen  können.  Wollen  aber  solche  Minoritäten  erfolgreich
  sein,  so  müssen  sie  den  Willen  der  Majoritäten  zum  Ausdruck  bringen,
selbst  wenn  sich  die  Majoritäten  dessen  nicht  ganz  bewußt  sind.

12
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.