Die drei Sozialmoralen.
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gleichzeitige Verbindung: der Form nach wird Handel getrieben, jedoch
wird durch alle Arten von Druck und Nötigung, Wucher und Erpressung
der Rechtscharakter fortwährend gesprengt.
Auch der Krieg tritt uns in zwei verschiedenen Formen entgegen, die den
eben unterschiedenen beiden Formen des Rechts- und des Sachverhältnisses entspre-
chen, nämlich als geregelter und ungeregelter Krieg ($ 25,)- Bei dem legteren Typus,
sahen wir, wird der Mensch wie ein wildes Tier behandelt und gegebenenfalls rück-
sichtslos ausgerottet, während bei dem ersteren der Kampf durch die Herrschaft ge-
wisser Regeln im Sinne eines Völkerrechtes eingeschränkt und dadurch über die Stufe
les animalischen auf diejenige des gesellschaftlichen Kampfes erhoben wird. Diese
Formen des Krieges kommen jedoch nicht beide je nach den Verhältnissen gegen
Fremde zur Anwendung, wie wir esseben von der Redchts- und der Sachmoral fest-
stellten, sondern die Verteilung ist hier eine andere: gegen „fremde“ Stämme gibt
2 nur den ungeregelten Krieg, während der geregelte gegen solche geführt wird.
mit denen man in mehr oder weniger nahen menschlichen Beziehungen steht.
Anders ist das Bild, wo der Fremde innerhalbdes eige-
nen Landes und Lebenskreises auftritt — sei es, daß er von
außen in größeren Scharen eingedrungen ist, sei es, daß die Volks-
genossen selbst zueinander in das Verhältnis der Fremdheit treten. Be-
trachten wir zunächst den ersten Fall. Wo der Fremde von außen in
das Gruppenleben eingedrungen ist, mischen sich alle drei Moralen, und
zwar so, daß die Sach- und die Gruppenmoral vorwiegend den Inhalt
und die Rechtsmoral vorwiegend die Form bestimmt. Der geraubte
oder gefangene Sklave ist von Haus aus ein reines Beutestück. Im täg-
lichen Zusammenleben kann die Härte sich jedoch mildern bis zu einer
patriarchalischen Gemeinschaft. Die Teilgruppe der Leibeigenen ferner,
die durch Eroberung und Unterwerfung in ihre Lage gekommen ist, ist
von Haus aus ebenfalls als Beutestück des Siegers nicht besser gestellt.
Auch hier mildert sich das Verhältnis im persönlichen Verkehr durchweg
in ähnlicher Weise. Anderseits können Sklaven und Leibeigene vielfach
fortgesegt wie eine Sache verkauft werden. Durchweg wird der ur-
sprüngliche Sachcharakter freilich wiederum im Laufe der Zeit gemil-
dert, indem Sitte und Überlieferung der Willkür des Herrn auch ab-
gesehen von etwaiger persönlicher Annäherung gewisse Grenzen ziehen.
Aber der Verlauf dieser Grenzen, die gedrückte Stellung der unteren
Schicht, die Tatsache, daß sie als Geschöpfe zweiten Ranges dabei ein-
geschägt und behandelt sind, weist doch auf den ursprünglichen rück-
sichtslosen Gewaltwillen zurück: die brutale Machtgrundlage schimmert
durch die Verhüllungen hindurch, die Sitte und Tradition gewoben
haben. Und wo sich für den stärkeren Teil Gelegenheit bietet, seine
Macht zu vergrößern und die abhängige Schicht im Besitz zu schmälern
oder mit neuen Lasten zu belegen, da bricht der ursprüngliche Sach-
charakter des Verhältnisses wieder rücksichtslos durch. Freilich wird