Vierter Abschnitt
10. Große Industrie und Agrikultur,
Die Revolution, welche die große Industrie im Ackerbau und
den sozialen Verhältnissen seiner Produktionsagenten hervorrult,
kann erst später dargestellt werden. Hier genügt kurze Andeutunf
einiger vorweggenommenen Resultate. Wenn der Gebrauch de!
Maschinerie im Ackerbau großenteils frei ist von den physische»
Nachteilen, die sie dem Fabrikarbeiter zufügt,2? wirkt sie hier noch
intensiver und ohne Gegenstoß auf die „Ueberzähligmachung“ der
Arbeiter, wie man später im Detail sehen wird. In den Graf
schaften Cambridge und Suffolk zum Beispiel hat sich der Umfang
des bebauten Landes seit den letzten 20 Jahren sehr ausgedehnt
während die Landbevölkerung in derselben Periode nicht nw
relativ, sondern absolut abnahm. In den Vereinigten Staaten vol
Nordamerika ersetzen Agrikulturmaschinen einstweilen nur virtuell
Arbeiter, das heißt sie erlauben dem Produzenten Bebauung eine!
größeren Fläche, verjagen aber nicht wirklich beschäftigte Arbeiter
In England und Wales betrug 1861 die Zahl der in der Fabrikatio?
von Ackerbaumaschinen beteiligten Personen 1034, während die
Zahl der an Dampf- und Arbeitsmaschinen beschäftigten Agrikultur
arbeiter nur 1205 betrug.
In der Sphäre der Agrikultur wirkt die große Industrie insofer?
am revolutionärsten, als sie das Bollwerk der alten Gesellschafl
vernichtet, den „Bauer“, und ihm den Lohnarbeiter unterschiebt
Die sozialen Umwälzungsbedürfnisse und Gegensätze des Lande‘
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Wohnräume benutzt werden, und endlich die unbedingte Freigebung v°
Strohflechterei, Spitzenklöppelei und Handschuhmacherei innerhalb der
Familie. Bei allen Mängeln ist der Akt immer noch, neben dem schweiz“
rischen Bundesfabrikgesetz vom 23. März 1877, weitaus das beste Gese*
über den Gegenstand. Eine Vergleichung desselben mit dem erwähnte?
schweizerischen Bundesgesetz ist von besonderem Interesse, weil sie die
Vorzüge wie die Nachteile der beiden gesetzgeberischen Methoden — der
englischen, „historischen“, von Fall zu Fall eingreifenden, und der kontiner
lalen, auf den Traditionen der französischen Revolution aufgebauten, meh!
generalisierenden Methode — sehr anschaulich macht. Leider ist der nf
lische Kodex in seiner Anwendung auf Workshops großenteils noch imm®
toter Buchstabe — wegen unzureichendem Inspektionspersonal.“ — Seitde”
Engels dies geschrieben, ist eine Reihe weiterer Gesetze zum Schutz der
Arbeiter in England erlassen worden, darunter das wichtigste der Akt vo {
(901, der für Fabriken und Werkstätten die Beschäftigung von Kindern unt®
12 Jahren verbietet und die Arbeitszeit in Textilfabriken am Sonnabend * CB
L Stunde verkürzt, so daß die wöchentliche Gesamtarbeitszeit 551/2 Stund
ausmacht. K.] ten
*25 Ausführliche Darstellung der im englischen Ackerbau angewand!®,
Maschinerie findet man in Dr. W. Hamm: „Die landwirtschaftlichen nr
und Maschinen Englands, 2. Auflage 1856.“ In seiner Skizze über. 108
Entwicklungsgang der englischen Agrikultur folgt Herr Hamm zu kritik ie
dem Herrn Leonce de Lavergne. [Daß diese Bemerkung veraltet ist, ”
Engels schon 1890 bemerkte, versteht sich heute von selbst. K.]