Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

der Arbeitnehmer Italiens, einstimmig die Einrichtung und 
staatliche Anerkennung der Betriebsräte in aller Form ver- 
worfen worden. 
In Deutschland wurde der Räteaufbau zwangs- 
weise durchgeführt, Arbeiter und Angestellte erhielten 
besondere Räte. 
Das Betriebsrätegesetz gab Anlaß zu stürmischen 
Auseinandersetzungen zwischen Betriebsräteorgani- 
sationen und Gewerkschaften. 
Die Gewerkschaften konnten ihre Position nicht nur be- 
haupten, sondern ausbauen. Nur der Deutsche Metall- 
arbeiter-Verband machte dem ADGB einige Schwierigkeiten. 
Er verlangte im Jahre 1921 auf seiner Jenaer Tagung 
programmatisch „ein wohlausgebautes System von Be- 
triebs- und Wirtschaftsräten, das der Entfaltung des Ein- 
[Iusses der Arbeiter auf den Produktionsprozeß bis zur 
vollen Wirtschaftsdemokratie keine Schranken 
setzt“, Es ist nicht uninteressant, daß die gleiche 
Resolution an einer anderen Stelle des Berichtes statt der 
Worte „bis zur vollen Wirtschaftsdemokratie‘“ die Fassung 
„bis zur Erreichung der Gemeinwirtschaft“ 
enthält. In der Tat besteht zwischen diesen beiden 
Fassungen kein Unterschied. Auch nach der heutigen 
Auffassung der Gewerkschaften steht am Endpunkt der 
demokratischen Wirtschaft die Gemeinwirtschaft. 
Den Betriebsräten folgte einige Monate später (Mai 
i{920) der „Vorläufige Reichswirtschaftsrat“ 
(VRWR). Das Bestreben, die großen Arbeitsgemeinschaften 
in den Mittelpunkt des Systems zu stellen und gewisser 
maßen aus ihnen heraus den RWR zu konstruieren als die 
Krone der gesamten Arbeitsgemeinschaften, als eine 
„Kammer der Arbeit“, schlug fehl. Ausgangspunkt 
dieser Erwägungen war der berechtigte Wunsch, die Wirt 
schaft von den politischen Angriffen zu befreien und ein 
Gegengewicht gegen die Ueberspannung des Parlamen- 
tarismus einzufügen. Wie die Zentralarbeitsge- 
meinschaft die gemeinsame Lösung aller die Industrie 
und das Gewerbe berührenden wirtschafts- und sozial- 
politischen Fragen bezweckte, so sollte .sich der RWR 
mit den gesarnten wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen 
schlechthin befassen. ‚Gleichzeitig wünschte man — in 
Anlehnung an das englische System —, die Betriebs- 
räte zu Organen der Arbeitsgemeinschaft 
auszugestalten und sie an die Vereinbarungen der zustän- 
digen Arbeitsgemeinschaften und des RWR zu binden, um 
so ein einheitliches und reibungsloses Arbeiten innerhalb des 
großen geschlossenen Systems zu ermöglichen. Die Ver- 
ordnung über den VRWR räumte jedoch den Arbeitsge- 
meinschaften nur einen wichtigen Einfluß auf die Zusammen- 
setzung des Rates ein. Die Arbeitsgemeinschaften benannten 
von den. 326 Vertretern insgesamt 116. Der Streit um 
die wirtschaftliche Bedeutung und Berücksichtigung der 
einzelnen Gruppen wurde in sehr kleinlicher 
Weise ausgetragen. 
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