Full text: Finanzwissenschaft

D. V. Abschnitt. Einkommensteuer. 363 
was als Jahreseinkommen figuriert, ist eigentlich Komponente jener 
Einkommen, welche sich aus vielen einzelnen Verkehrsakten ergeben. 
Da nun ein Prinzip der Steuerpolitik dahin lautet, daß der Staat 
die Steuer nach Möglichkeit erträglich gestalte, was er auch dadurch 
erreicht, daß er in verschiedenen Momenten, aber immer geringe 
Opfer fordert, da überdies bekanntlich bei der Einkommensteuer 
die Fassionen von dem wirklichen Tatbestande oft abweichen, so hebt 
der Staat durch die Verkehrssteuer gewissermaßen einen Teil der 
Einkommensteuer in anderer Form ein. 
2. Stellung der Vermögenssteuer. Trotz dieser ver- 
schiedenen Argumentation ist die Stelle der Verkehrssteuer in der 
Theorie nicht vollständig geklärt. Jedenfalls ist es charakteristisch, 
daß Stein, der die Verkehrssteuer aus dem Dickicht der soge- 
nannten Stempelsteuer gewissermaßen aushaute, zum Schlusse zu 
dem Resultate kam, daß aus der Verkehrssteuer in keiner Weise 
ein richtiger Begriff herauszuschälen sei. Nach Vocke ist die 
Verkehrssteuer nichts anderes als eine Degeneration der Gebühren 
und viel schlechter als die Verzehrungssteuer. Schall wünscht 
die Verkehrssteuern aufrecht zu erhalten einerseits gegenüber den 
Einkommen- und Ertragssteuern, andererseits gegenüber den Ver- 
zehrungssteuern, doch weiß er zu ihrer Rechtfertigung nur wenig 
anzuführen; er betrachtet sie einfach als Besteuerung des Verkehrs 
(nicht einmal des aus dem Verkehr stammenden Einkommens) be- 
ziehungsweise als Vermögenssteuern in der Form der Besteuerung 
des in den Vermögensobjekten vor sich gehenden Verkehrs. Auch 
Wagner will die Verkehrssteuer beibehalten; er betrachtet sie 
einerseits als Ergänzung, andererseits als Stellvertretung des Er- 
tragssteuersystems; als Ergänzung dort, wo die Ertragssteuer nicht 
imstande ist den Erwerb vollständig zu erfassen, als Stellvertretung 
dort, wo der Erwerb aus solchen Quellen fließt, auf welche sich 
die Ertragssteuer nicht erstreckt. Nach Schäffle dagegen ist die 
Verkehrssteuer eine Ironie auf alles, was die indirekte Steuer zu 
erfüllen hätte. 
V. Abschnitt. 
Einkommensteuern. 
1. Geschichtliche Bedeutung. Die Einkommensteuer 
gehörte vor nicht langer Zeit noch zu den umstrittensten Problemen 
der Steuertheorie. Manche erblickten in ihr das Ideal der Steuer, 
den einzig sicheren Pfad der steuernden Gerechtigkeit. Andere
	        
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