D. V. Abschnitt. Einkommensteuer. 363
was als Jahreseinkommen figuriert, ist eigentlich Komponente jener
Einkommen, welche sich aus vielen einzelnen Verkehrsakten ergeben.
Da nun ein Prinzip der Steuerpolitik dahin lautet, daß der Staat
die Steuer nach Möglichkeit erträglich gestalte, was er auch dadurch
erreicht, daß er in verschiedenen Momenten, aber immer geringe
Opfer fordert, da überdies bekanntlich bei der Einkommensteuer
die Fassionen von dem wirklichen Tatbestande oft abweichen, so hebt
der Staat durch die Verkehrssteuer gewissermaßen einen Teil der
Einkommensteuer in anderer Form ein.
2. Stellung der Vermögenssteuer. Trotz dieser ver-
schiedenen Argumentation ist die Stelle der Verkehrssteuer in der
Theorie nicht vollständig geklärt. Jedenfalls ist es charakteristisch,
daß Stein, der die Verkehrssteuer aus dem Dickicht der soge-
nannten Stempelsteuer gewissermaßen aushaute, zum Schlusse zu
dem Resultate kam, daß aus der Verkehrssteuer in keiner Weise
ein richtiger Begriff herauszuschälen sei. Nach Vocke ist die
Verkehrssteuer nichts anderes als eine Degeneration der Gebühren
und viel schlechter als die Verzehrungssteuer. Schall wünscht
die Verkehrssteuern aufrecht zu erhalten einerseits gegenüber den
Einkommen- und Ertragssteuern, andererseits gegenüber den Ver-
zehrungssteuern, doch weiß er zu ihrer Rechtfertigung nur wenig
anzuführen; er betrachtet sie einfach als Besteuerung des Verkehrs
(nicht einmal des aus dem Verkehr stammenden Einkommens) be-
ziehungsweise als Vermögenssteuern in der Form der Besteuerung
des in den Vermögensobjekten vor sich gehenden Verkehrs. Auch
Wagner will die Verkehrssteuer beibehalten; er betrachtet sie
einerseits als Ergänzung, andererseits als Stellvertretung des Er-
tragssteuersystems; als Ergänzung dort, wo die Ertragssteuer nicht
imstande ist den Erwerb vollständig zu erfassen, als Stellvertretung
dort, wo der Erwerb aus solchen Quellen fließt, auf welche sich
die Ertragssteuer nicht erstreckt. Nach Schäffle dagegen ist die
Verkehrssteuer eine Ironie auf alles, was die indirekte Steuer zu
erfüllen hätte.
V. Abschnitt.
Einkommensteuern.
1. Geschichtliche Bedeutung. Die Einkommensteuer
gehörte vor nicht langer Zeit noch zu den umstrittensten Problemen
der Steuertheorie. Manche erblickten in ihr das Ideal der Steuer,
den einzig sicheren Pfad der steuernden Gerechtigkeit. Andere