betont Kaskel bei Besprechung des früher zitierten Artikels 159 der
deutschen Reichsverfassung (Arbeitsrecht, Scite 283), daß die Vereini⸗
zungsfreiheit nicht nur die positipe Freiheit des Beitrittes zu einer
Koalition umfaßli, sondern auch die sogenannte „negative Koalitions—
freiheit“, d. h. die Freiheit einer Koalition fern zu bleiben. Kaskel be—
lont zutreffend, daß die sogenannte Absperrungsklausel bei Tarif⸗
vertraͤgen, wornach die Zuläͤssigkeit der Beschäfügung oder die Ge—
währung bestimmter Begünstigungen (Soziallohn, Urlaub) nur auf
organisierte Arbeitgeber oder Ardeitnehmer (allgemeine Organisa—
tionsklausel) oder auf Mitglieder einer bestimmten Organisation (be⸗
schränkte Organisationsklausel) beschraͤnkt wird, gegen die negative
oalitionsfreiheit verstoßt, da eine solche Bestimmuͤng den Zweck ver⸗
folgt, Nichtorganisierte oder aunderweitig Organisierte zum Beitritt zu
iner Organisation zu bestimmen. Von diesem Gesichtspunkte aus
heben auch die Bestimmungen des Gesetzes,vom 19. Juli 1921, Slg.
Ner. 267, betreffend den Staatsbeitrag zur Unterstützung Arbeitsloser,
insoferne sie die Gewährung des Slactsbeitrages auf organisierte Mit—
Id iner Arbeunehmerfachorganisation beschränken. zu Bedenken
Anlaß.
Ein weiteres Ausführungsgesetz zum 8 114 der sechosslowakischen
Verfassungsurkunde ist nicht erschienen. Es erfloß das Gesetz vom
12. August 1921, Slg. Nr. 809, gegen die Nötigung und zum Schutze
der Versammlungsfreiheit, aber dieses Gesetz beschränkt sich darauf, im
87, Abs. 2, zu bestimmen, daß, der 8 8 des Koalitionsgesetzes aufge—
hoben wird und im Abs. 8 zu bestimmen, daß, insoweit der 84 des
Koalitionsgesetzes ex 1870 sich auf diese aufgehobenen Bestimmun—⸗
gen beruft an deren Stelle der 81 dieses Gesetzes (des Gesetzes vom
72. Augusi 1921)) tritt. Die Giltigkeit des Koalitionsgesetzes ex 1920
ist im uͤbrigen nicht aufgehoben. In der Praxis wird dies allerdings
nicht von besonderer Bedeutung sein, denn in krimineller Beziehung
wird heute ausnahmslos nur der 8 1 und der 8 2 des Gesetzes vom
i2. August 1021) tritt. Die Gültigkeit des Koalitionsgesetzes ex 1870
Terror genannt wird, zur Anwendung gebracht und die strafgericht—
aihe Seite ist in dieser Rechtsfrage die weitaus wichtigere für die
Praxis.
Dem Gesetze gegen den Terror kommt eine große Bedeutung
zu; für die Frage des Koalitionsrechles find die 88 1, 8. 8 desselben
bon Belang; sie lauten:
1. () Wer jemanden (dessen Familie, Angehörigen oder eine
unter dessen Schut stehende Person) mißhandelt oder ihm einen Nach—
leil an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder Erwerb zufügt oder
ihm mit einem solchen Nachtell droht, oder wer wissentlich eine jeman—
imiitelbat drohende Notlage ausnützt oder seine Stellung als