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Der von der Getreideverwaltung' gezahlte Über—
dreis hat demnach bewirkt, daß sich die Anbaufläche
oon Brotgetreide, wenn auch nicht erheblich, über der
vor dem Zwangsanbau hielt. Die Ablieferung weist
noch größere Schwankungen auf aäls der Ernteertrag
und war wesentlich durch die Höhe der Garantie—
»hreise und die erst seit Sommer 1924 in Wirkung
getretene Mahlprämie beeinflußt (vgl. oben S. 15).
Nach Berechnungen des Schweizerischen Bauern—
sekretariats bringen Milchwirtschaft und Getreide—
bau die gleiche Rente, wenn sich der Milchpreis zum
Betreidepreis verhält wie 1:1,4. Bei einem
Vilchpreis (Erzeugerpreis) von zum Beispiel O,ꝛo Fr
lentiert also der Getreidebau, wenn der Weizen zu
nindestens 28 Fr. Absatz findet. Im Jahre 1922
var das Verhältnis des Milchpreises zum Abnahme—
zreis für Weizen —1: 2,28, im Jahre 1923 - 1: 1,81.
Für die späteren Jahre liegen Verhältniszahlen nicht
»or. Die vorliegenden Zählen lassen es immerhin
ruffallend erscheinen, daß die günstigere Rentabi—
ität des Brotgetreidebaues nicht zu einer stärkeren
Steigerung des Anbaues und der Erzeugung ge—
ührt hat.
Wie aus der auf Seite 3 wiedergegebenen Tabelle
ersichtlich ist, spielt die Getreideerzeugung in der
Besamtproduktion der schweizerischen Landwirtschaft
mmer noch keine erhebliche Rolle. Auch die Erzeu—
Jung von Futtergetreide betrachtet die schweizerische
Landwirtschaft nicht als ihre Domäne. Da die Er—
zeugung von Milch, Butter, Käse, Zucht- und
Schlachtvieh ihr Hauptbetätigungsfeld ist, sind für sie
Futtermittel Rohstoffe, die sie möglichst gut und
illig haben muß. Deshalb wurde das Futtermittel—
nonopol bereits im Jahre 1921 abgebaut. Die Be—
eitigung hatte sofort eine erhebliche Preissenkung
zur Folge, ohne daß darüber von seiten der Land—
virtschaft irgendwelche Klage laut wurde. Die Ein—
uhr von Mais, Gerste und Olkuchen hat sich seit—
dem gegenüber der Vorkriegszeit gehoben, die von
sverste sogar verdreifacht. Einem Monopol auf
Futtergetreide würde die Landwirtschaft ablehnend
gegenüberstehen.
Das Brotgetreidehandelsmonopol bildet in der
Schweiz ein Glied in einer Kette von Organisationen,
die der Landwirtschaft einen preiswerten Absatz ihrer
Produkte sichern. Auf dem Gebiete der Milchwirt⸗—
chaft, der Erzeugung und des Absatzes von Butter
ind Käse wurden in der Kriegszeit die von früher
yer bestehenden Organisationen mit staatlicher Unter—
tützung ausgebaut. Diese als privatwirtschaftliche
Organssationen in die Nachkriegszeit hinübergetrete—
ien Verbände fanden Anschluß an den Butter- und
däsegroßhandel und haben so auf ihren Gebieten jetzt
atsächlich Monopolstellung inne. Als im Jahre
1922 infolge fehlenden Auslandsabsatzes für Käse
ein Preiszusammenbruch für Milch, Butter und Käse
drohte, griff der Staat mit erheblichen Mitteln hel—
fend ein. Diese Maßnahme fand ihre Ergänzung
in finanzieller Unterstützung des Nutzviehexports und
in einer Preispolitik der eidgenössischen Alkohol—
nonopolverwaltung mit Bezug auf Kartoffeln und
Obst, die mehr der Landwirtschaft als den Erträg—
aissen dieses Finanzmonopols von Nutzen war.
Diese die Preisbildung beherrschende monopol—
artige Stellung der landwirtschaftlichen Erzeuger—
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Nr. 2785
»rganisationen in Verbindung mit den staatlichen
S„chutzmaßnahmen hat in den landwirtschaftlichen
dreisen einen starken Optimismus hinsichtlich der
n Grund und Boden anzulegenden Preise groß—
gezogen. Trotz Warnungen sind Bodenpreise be—
villigt worden, die auf die Dauer unmöglich verzinst
verden können. Schon Ende 1920 waren die Preise
ür Acker- und Wiesenland gegenüber 1914 vielfach
nuf das Doppelte gestiegen. Trotz einiger Ernüchte—
rung infolge der Wirtschaftskrise von 1921,22 dauert
die Überzahlung des Bodens heute noch an.eo).
10. Getreidemonopol und Müllerei
Das schweizerische Getreidemonopol ist auf die
Müllerei nicht ausgedehnt worden. Die Mühlen—
nndustrie ist dennoch an dem staatlichen Einfuhr—
nonopol interessiert. Die eidgenössische Getreide—
zerwaltung hat nur in Zeiten der Not, im Jahre
918, Mehl eingeführt. Die Müllerei ist zu der
Hoffnung berechtigt, daß bei Fortbestehen des Mono—
»ols die Mehleinfuhr nicht wieder aufkommen
vürde. Gelegentlich der Tarifrevision im Jahre
1921 wurde zwar der Mehlzoll auf 4,50 Fr. für
»en Doppelzentner erhöht. Ver schweizer. Müller—
erband vertritt aber die Auffassung, daß dieser Zoll,
der die volle Höhe des Brutto-Mahllohnes erreicht,
ticht genüge, um die Vorteile auszugleichen, die
zie ausländischen Großbetriebe insbesondere an den
Umschlagplätzen genießen. Man fürchtet weiter aus—
ündische Ausfuhrprämien, unter die man auch das
eutsche Einfuhrscheinsystem rechnet, und weiter das
Valutadumping. Die Müllerei ist in der Schweiz
vie anderwärts in der Umstellung aus dem klein—
Jewerblichen Betrieb in den Fabrikbetrieb begriffen.
Nach den Ergebnissen der eidgenössischen Berufs—
ählungen ist die Zahl der von der Müllerei er—
tährten Personen von 1870 bis 1920 um 50 v. H.
zefallen. Im Jahre 1882 waren 3200 Betriebe
»orhanden. Heute zählen sie ungefähr die Hälfte.
Davon sind 300 Handelsmühlen, der Rest sind
leinere Lohn⸗- und Kundenmühlen. Unter den Vor—
chlägen zu Regelungen der Getreidewirtschaft, die
in die Stelle des Einfuhrmonopols treten sollen,
ind verschiedene, die die Konzessionspflicht für die
Müllerei vorsehen. Eine solche Regelung würden
zie Müller noch lieber sehen als die Aufrecht—
rhaltung des Einfuhrmonopols. Doch glauben die
Müller nach den bis jetzt mit dem Monopol ge—
nachten Erfahrungen, auch bei der bestehenden
kegelung ihre Rechnung zu finden. Als im Herbst
924 die Weizenpreise auf dem Weltmarkt kräftig
inzuziehen begannen und eine Erhöhung des eid—
genössischen Abgabepreises in naher Aussicht stand,
rahmen die Getreidebezüge der Müller bei der
Monopolverwaltung einen derart ungewöhnlichen
Imfang an, daß diese Verwaltung wieder zur
Mühlenkontingentierung wie in der Kriegszeit
20) Eugen Großmann. „Die handelspolitische Lage
»er Schweiz“ in Schriften des Vereins für Sozialpolitit,
Band 171. München u. Leipzig 1926.
Dort zitiert:
E. Landolit. Untersuchungen über die Bewegung der
zodenpreise in den Gemeinden des Züricher „Weinlaudes“
vährend der Jahre 1870/ 1920. „Néue Zürcher Zeitung“
1925, Nr. 459