Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Siebter Abschnitt. 
Einen neuen furchtbaren Anstoß erhielt der gewaltsame Ex- 
propriationsprozeß der Volksmasse im 16. Jahrhundert durch die 
Reformation und, in ihrem Gefolge, den kolossalen Diebstahl der 
Kirchengüter. Die katholische Kirche war zur Zeit der Reformation 
Feudaleigentümerin eines großen Teiles des englischen Grund und 
Bodens. Die Unterdrückung der Klöster usw. schleuderte deren 
Einwohner ins Proletariat. Die Kirchengüter selbst wurden großen- 
teils an raubsüchtige königliche Günstlinge verschenkt oder zu 
einem Spottipreis an spekulierende Pächter und Stadtbürger verkauft, 
welche die alten erblichen Untersassen massenhaft verjagten und 
ihre Wirtschaften zusammenwarfen. Das gesetzlich garantiert” 
Eigentum verarmter Landleute an einem Teil der Kirchenzehnten 
ward stillschweigend konfisziert.1% „Pauper ubique jacet“ [überall 
Ändet man Arme“], rief Königin Elisabeth nach einer Rundreise 
durch England. Im 43. Jahre ihrer Regierung war man endlich ge- 
zwungen, den Pauperismus offiziell anzuerkennen durch Einführung 
der Armensteuer. „Die Urheber dieses Gesetzes schämten sich, seine 
Gründe auszusprechen, und schickten es daher, wider alles Her- 
kommen, ohne irgendein Preamble (Eingangsmotivierung) in die 
Welt.**® Durch 16, Karl 1, 4 wurde es für dauernd erklärt und er- 
hielt in der Tat erst 1834 eine neue härtere Form.1? Diese unmittel- 
würde heute als zu groß betrachtet werden und eher als dazu geeignet, sie 
in kleine Pächter zu verwandeln.“ (George Roberis: „The Social History 
of the People of the Southern Counties of England in past centuries. London 
1856‘, p. 184, 185.) 
195 „Das Recht der Armen auf einen Anteil am Kirchenzehnten ist fest- 
gestellt durch den Wortlaut alter Satzungen.“ (J. D. Tuckett: „A History of 
t!he Past and Present State of the Labouring Population. London 1846“, vol. II, 
p. 804, 805.) 
198 William Cobbelt: „A History of the Protestant Reformation“, $ 471. 
197 Den protestantischen „Geist“ ersieht man unter anderm aus folgen- 
dem. Im Süden Englands steckten verschiedene Grundeigentümer und wohl- 
habende Pächter die Köpfe zusammen und setzten über die richtige Aus- 
legung des Armengesetzes der Elisabeth zehn Fragen auf, die sie einem 
berühmten Juristen jener Zeit, Sergeant Snigge (später Richter unter 
Jakob I.), zum Gutachten vorlegten. „Neunte Frage: Einige der reichen 
Pächter der Pfarrei haben einen klugen Plan ausgeheckt, wodurch alle Wirre 
in Ausübung des *Aktis beseitigt werden kann. Sie schlagen den Bau eines 
Gefängnisses in der Pfarrei vor. Jedem Armen, der sich nicht in vorbesagtes 
Gefängnis einsperren lassen will, soll die Unterstützung versagt werden. Es 
soll dann der Nachbarschaft Anzeige gemacht werden, daß, wenn irgendeine 
Person geneigt, die Armen dieser Pfarrei zu pachten, sie versiegelte Vor- 
schläge eingeben soll, an einem bestimmten Tage, zum niedrigsten Preise, 
wozu sie selbe uns abnehmen will. Die Urheber dieses Planes unterstellen, 
daß es in den Nachbargrafschaften Personen gibt, die unwillig sind zu ar- 
beiten, und ohne Vermögen oder Kredit, um eine Pacht oder ein Schiff zu 
erwerben, so daß sie ohne Arbeit leben könnien („SO as te live without 
labour“). Solche dürften geneigt sein, der Pfarrei sehr vorteilhafte Vor- 
schläge zu machen, Sollten hier und da Arme unter des Mieters (der Armen)
	        
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