Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Vierundzwanzigstes Kapitel, 
671 
bis endlich die „große liberale Partei“ durch eine Allianz mit den 
Tories den Mut gewann, sich entschieden gegen dasselbe Proletariat 
zu wenden, das sie zur Herrschaft gebracht hatte. Nicht zufrieden 
mit diesem Verrat, erlaubte die „große liberale Partei“ den im 
Dienste der herrschenden Klassen allezeit schweifwedelnden eng- 
lischen Richtern, die verjährten Gesetze über „Konspirationen“ [Ver- 
schwörungen] wieder auszugraben und sie auf Arbeiterkoalitionen 
anzuwenden. Man sieht, nur widerwillig und unter dem Druck der 
Massen verzichtete das englische Parlament auf die Gesetze gegen 
Streiks und Trades-Unions, nachdem es selbst, fünf Jahrhunderte hin- 
durch, mit zynischster Unverschämtheit als ständige Trade-Union der 
Kapitalisten gegen die Arbeiter funktioniert hatte. 
Auf der andern Seite wagte in Frankreich die Bourgeoisie gleich 
im Beginn des Revolutionssturmes das eben erst eroberte Assozia- 
ionsrecht den Arbeitern wieder zu entziehen. Durch Gesetz vom 
14. Juni 1791 erklärte sie alle Arbeiterkoalition für ein „Attentat 
auf die Freiheit und die Erklärung der Menschenrechte“, strafbar 
mit 500 Livres nebst einjähriger Entziehung der aktiven Bürger- 
rechte.?® Dies Gesetz, welches den Konkurrenzkampf zwischen 
Kapital und Arbeit staatspolizeilich innerhalb dem Kapital bequemer 
Schranken einzwängt, überlebte Revolutionen und Dynastiewechsel. 
Selbst die Schreckensregierung ließ es unangetastet. Es ward erst 
zanz neulich aus dem Code Penal [dem Strafgesetzbuch] gestrichen. 
Nichts charakteristischer als der Vorwand dieses bürgerlichen 
Staatsstreiches. Chapelier, der Berichterstatter vor der National- 
versammlung, den Camille Desmoulins als „elenden Rechthaber“ 
(ergoteur miserable) bezeichnet,??2 sagte: „Obgleich es wünschens- 
wert, daß der Arbeitslohn höher steige, als er jetzt steht, damit der, 
der ihn empfängt, außerhalb der durch die Entbehrung der not- 
wendigen Lebensmittel bedingten absoluten Abhängigkeit sei, 
welche fast die Abhängigkeit der Sklaverei ist“, dürfen dennoch 
die Arbeiter sich nicht über ihre Interessen verständigen, ge- 
meinsam handeln und dadurch ihre „absolute Abhängigkeit, 
225 Artikel I dieses Gesetzes lautet: „Da die Aufhebung aller Arten 
von Korporationen desselben Standes und derselben Profession eine der 
Grundlagen der französischen Verfassung bildet, ist es verboten, sie unter 
welchem Vorwand und in welcher Form immer wieder einzuführen.“ 
Arlikel IV erklärt, wenn „die Bürger, die zur selben Profession, zum 
3elben Handwerk oder Beruf gehören, sich miteinander berieten und 
untereinander Abmachungen verabredeten zum Zwecke, gemeinsam die 
Mitwirkung an ihrem Gewerbe oder an ihren Arbeiten zu verweigern 
der nur zu einem bestimmten Preis zu übernehmen, sollen die genannten 
Beratungen und Abmachungen .... als verfassungswidrig und als Angriffe 
auf die Freiheit sowie die Erklärung der Menschenrechte erklärt werden 
usw.‘“, also Staatsverbrechen, ganz wie in den alten Arbeitergesetzen. 
{„R6volutions de Paris. Paris 1791“, vol. III, p. 523.) 
2258 _Revolutions de France“, Nr. LXXVIL
	        
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