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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
aufgefaßt und eingerichtet wäre, daß sie die Besteuerung der in
jeder Persönlichkeit ruhenden Arbeitskraft wäre. Jedoch abgesehen
davon, daß der Staat, wie erwähnt, virtuelle Kräfte nicht besteuern
kann, wenn sie nicht tatsächlich als wirtschaftliche Kräfte zur
Wirksamkeit kommen, ist es unzweifelhaft, daß eine solche Be
steuerung fast eher noch durch eine Kopfsteuer verwirklicht werden
könnte als mit den komplizierten, in ihren Wirkungen unkon
trollierbaren Verzehrungssteuern. Daß dies die notwendige Folge
der Steinschen Auffassung ist, zeigt sich daraus, daß er in der
zweiten Auflage der Finanzwissenschaft ausführt, daß die Besteuerung
der Arbeit, sofern sie durchführbar ist, alle Klassen der Gesellschaft
erfassen muß; weder der Kapitalbesitzer, noch der Kapitallose kann
ihr entgehen. Es ist nicht nur eine allgemeine Steuer, sondern, wie
die Arbeit selbst, eine gemeinsame Steuer für Alle (S. 483).
Nach der Auffassung anderer Schriftsteller wäre die Funktion
der indirekten Steuern die Selbstbesteuerung und Individualisierung
(Hoffmann-Schäffle). Die indirekten Steuern würden nämlich in
dem Sinne die Ergänzung der direkten Steuern bilden, als mit Hilfe
der indirekten Steuern die überlasteten Steuerkräfte Erholung finden
würden, während die schwach belasteten Kräfte mit größerer Last
belegt würden. Während durch die direkten Steuern bloß die
durchschnittliche Steuerkraft in Anspruch genommen wird, dienen
die Verzehrungssteuern zur Besteuerung der tatsächlichen Steuer
kraft, des momentanen Einkommens. Auch diese Auffassung ist nach
mancher Richtung hin zu beschränken, beziehungsweise zu rekti
fizieren. Jedenfalls kann von Selbstbesteuerung nur dort die Rede
sein, wo der Betreffende dessen bewußt ist, daß in dem Preis der
Ware auch Steuer enthalten ist, was namentlich bei den weniger
Gebildeten nicht immer der Fall ist. Der Steuerpflicht sind wir
uns bewußt, wenn wir eine Ware, die mit Zoll belegt ist, aus dem
Auslande bringen. In der Tat unterbleiben in vielen Fällen solche
Käufe, da es den Betreffenden bekannt ist, daß außer dem Preise
noch der Zoll zu zahlen ist. Aber nicht bei jeder Verzehrungs
steuer ist die Steuerlast so unmittelbar zu erkennen. Es sei
nur nebenbei bemerkt, daß die Macht der Selbstbesteuerung sehr
leicht zu beurteilen ist aus der Tatsache, daß unzählige Reisende
Waren über die Grenze bringen, ohne bei der Zollrevision dieselben
anzugeben. Auch die Zahl der Gesetzesübertretungen geben hierüber
Aufschluß. So viel ist gewiß, daß niemand bloß aus dem Triebe
der Selbstbesteuerung konsumiert, selbst wenn er überzeugt ist, daß
ihn die direkten Steuern nur wenig belasten. Wer konsumiert, tut
es, weil er konsumieren will, nicht aber, weil er sich besteuern will.