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Warenhandel für eigene Rechnung.
c) Verkaufsprovision und Umsatzprämien an Wiederver
käufer und Verkaufsvermittler (Agenten, Kommissionäre) wer
den einem Sonder-Konto, dem Provisions-Konto, belastet.
d) Fracht- und Zollkosten bei frachtfreier Ablieferung des
Abnehmers: Verrechnung auf Waren-Konto oder Warenspesen-
Konto.
Im allgemeinen empfiehlt es sich, die Kosten des Absatzes
tunlichst nach der Art und Weise des Absatzes selbst zu trennen.
C. Besondere Fälle im Warengeschäft:
1. Inkasso des Reisenden und Agenten 1 ) (vgl. §§ 55, 86
HGB.).
Einziehung Reise-(Agenten-)Inkasso-Konto. Ablieferung
1. Debitoren-Konto: Zahlungen 2. Kasse, Bankgiro-Konto:
der Kunden an Reisende Wertsendungen, Einzahlun-
und Agenten 2480 gen des Reisenden 2300
3. Umbuchungen auf Gehälter-
Konto, Reisekosten-Konto,
Waren-Konto für Gegen
rechnungen des Reisenden,
für Gehalt, Tagegelder usw.,
Preisnachlässe an Kunden.. 180
Wir trennen Reisekosten-Konto (siehe oben) und Reise-
Inkasso-Konto; doch findet man auch beide Rechnungen ver
einigt 2 ).
2. Zweiggeschäfte 3 * S. ). a) ln den Büchern der Zentrale: Hin
sichtlich der Buchführung können solche Geschäfte selbständig
sein oder nicht.
a) Eine selbständige, von der Zentrale unabhängige B. nach
einfachem oder doppeltem System erfordert in den Büchern der
x ) Siehe Z. f. B. 1897, 1905. Auch Frommer, Verbuchungen und Korre
spondenz im Verkehr mit dem Reisenden, Linz 1905.
2 ) Eine solche Funktion des „Reise-Kontos“ zeigen Reisch-Kreibig I,
S. 129. Sie belasten Reise-Konto für Vor- und Nachschüsse an den Reisen
den, Inkassi, erkennen es für Wertsendungen, Gehalt, Provisionen, Tage
gelder.
3 ) Eine gute Darstellung bringen Reisch-Kreibig I, S. 126, 265 If. II,
193 ff. Auch Augspurg behandelt das Zweiggeschäft in seiner buchmäßigen
Verrechnung ausführlicher (§§ 164, 275 344/5, 347). Vgl. auch Sterns
Lexikon S. 665, 300. Scubitz, Doppelte Buchführung; 3. Auf!., Leipzig
1902, S. 211 ff. Wiernik, Depositenkasse. Berlin 1912.