Full text : Mexico

78 Die einzelnen Wirtschaftszweige ete.

Staat schließlich zu, daß Konzessionen, die vor 1917 erworben
worden waren, nicht unter die Bestimmung dieses Gesetzes
fallen sollten. Aber die Unruhe wuchs erneut und führte zu
energischem Widerspruch der Bergwerksbesitzer, als 1926 verlangt
 wurde, daß jedes Bergwerk sich bis 1. Januar 1927 bei
der Regierung eintragen lassen sollte, um eine auf 50 Jahre
befristete Konzession zu erhalten — eine Vorschrift, die am
Widerstand der Nordamerikaner scheiterte.

2. Wirtschaftliche Ausnutzung der wilden Pflanzenund
 Tierwelt.

Die Mineralschätze sind ein Geschenk der Natur, mit denen
in vergangenen Erdperioden bestimmte Gebiete (im kontinentalen
 Mexico hauptsächlich der Nordwesten und die mittleren
Gegenden) bedacht worden sind und die sich mit verschwindend
geringen Ausnahmen (z. B. vulkanischer Schwefel) nicht wieder
ergänzen und daher nach einmaligem Abbau für immer verschwunden
 sind; die natürliche Ausstattung der Erde mit
Pflanzen und Tieren ist zwar auch in der Hauptsache ein Geschenk
 vergangener Zeiten, aber hier ist bei Fortbestehen der
einst maßgebenden Klima-, Bewässerungs- und Bodenverhältnisse
 bzw. Ernährungsbedingungen dem Menschen bei vernünftigem
 Maßhalten die Möglichkeit geboten, diese Gaben der
Natur für seine Wirtschaft zu verwerten und doch immer wieder
genügenden Nachwuchs erwarten zu können. Ja, es ist ihm die
Möglichkeit gegeben, künstlich die Wachstumsbedingungen der
gewünschten pflanzlichen und tierischen Lebewesen zu verbessern
 und damit ihre Zahl und Beschaffenheit zu erhöhen, Das
gilt nicht nur von den Kulturpflanzen und Haustieren, deren im
nächsten Abschnitt gedacht werden soll, sondern auch von den
wildwachsenden Lebewesen. Leider muß hier festgestellt
werden, daß dieses vernünftige Maßhalten namentlich in der
Ausnutzung der Pflanzenwelt nicht stattgehabt hat und
daß darum gegenwärtig stellenweise entschiedener Holzmangel
herrscht, der neuerdings durch die Verbesserung der Transport-
            
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