Full text : Statische oder dynamische Zinstheorie?

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gebracht hat, das direkte Opfer an Mitteln, die man zunächst
aufopfert, und das indirekte Opfer an anderweitigen Vorteilen,
die man vermöge des aufgeopferten Mittels sonst hätte erlangen
 können, immer nur alternativ, nie kumulativ in Rechnung
oringen darf, Als Opfer meiner Vergnügungsreise mag ich
entweder die 300 fl., die sie direkt gekostet hat, oder den
persischen Teppich, den sie indirekt geleistet hat, nie aber die
300 fl. und den Teppich ansehen. Ganz ebenso wird unser
Landbewohner als das Opfer, das ihn die Erlangung der drei
Fische gekostet hat, entweder den direkt aufgewendeten Arbeitstag,
 Oder die indirekt aufgeopferten drei Hasen, bezw. deren
Genuß, nie aber Arbeitstag und Hasengenuß betrachten dürfen.
Ich glaube, das ist klar‘‘.
„Unserem Landbewohner standen aber neben jenen Beschäftigungen,
 die ihm den aufgewendeten Arbeitstag noch am
selben Tage vergelten, auch solche offen, die ihr Genußresultat
erst später bringen. Er konnte z. B. auch Weizen säen, wovon
er die Frucht erst in einem Jahre, oder Obstbäume pflanzen,
wovon er die Frucht erst in zehn Jahren gewinnen kann. Gesetzt,
er wählt das letztere: was hat er — wenn wir von Grund und
Boden und der minimalen Werkzeugbenutzung wieder absehen
für die Erlangung der Obstbäume aufgeopfert‘“?
„Mir kommt die Antwort nicht zweifelhaft vor. Wiederum
einen Arbeitstag, und nichts weiter. Oder, wenn man die
indirekte Komputationsmethode vorzieht, mag man statt des
Arbeitstages den sonstigen Genuß aufrechnen, den er bei anderweitiger
 Verwendung desselben sich hätte verschaffen können:
also den sofortigen Genuß von drei Fischen, oder von drei Hasen,
oder eines Korbes von Früchten. „Jedenfalls scheint mir aber
wieder einleuchtend, daß, wenn man den Genuß als Opfer aufrechnet,
 den man sich durch die Arbeit hätte verschaffen können,
man kein Atom der Arbeit daneben aufrechnen darf; und daß,
wenn man die Arbeit als Opfer aufrechnet, man daneben kein
Atom des versäumten anderweitigen Genusses aufrechnen darf,
Täte man dies dennoch, so beginge man eine Doppelrechnung,
die gerade So falsch ist, als wenn man in unserem früheren
Beispiele die Kosten der Vergnügungsreise mit den 300 fl., die
sie wirklich gekostet hat, und dazu noch mit dem persischen
            
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