Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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Michelstatt
Erbach

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Wertheim
Miltenberg
Bischofsheim
Amorbach
Walthürn
Buchen

Konigheim
Krautheim
Hirschhorn

Von  den  zwei  in  Miltenberg  vorhandenen  Meistern  hat  einer  die
Gerberei  aufgegeben.
Die  hier  für  Amorbach,  Miltenberg  und  Aschaffenburg  dargelegten
Berhältnisfe  kann  man  als  typisch  für  diese  Landzünfte  bezeichnen:
feierliches  Wandern  der  Lade  *),  häufige  Neueinrichtung  von  Zünften,
weite  Wege  und  viel  Zeitversäumnis  für  den  Fall  der  Zunfttage,  dazu
noch  hohe  Kosten  und  große  Umstände  bei  den  Meisterstücken,  weil  die
Meister  oft  aus  entfernten  Plätzen  auf  mehrere  Tage  Herreisen  müssen  ").
Die  Meister  in  diesen  kleinen  Plätzen  empfanden  die  Zunft  überhaupt ­
  nur  als  lästige  Fessel,  so  daß  Klagen  über  unzünftige  Meister
auf  dem  Lande  immer  häufiger  werden").
Eine  wenn  auch  kurze  Berücksichtigung  verdienen  im  Anschluß  an
Obiges  noch  die  Verhältnisse  der  Gesellen.  Wie  für  das  ganze  Handwerk, ­
  so  brachte  auch  für  die  Gerbergesellen  schon  der  Anfang  des
15.  Jahrhunderts  die  Zusammenfassung  der  Gesellen  in  Assoziationen,
welche  einen  der  Zunft  der  Meister  ähnlichen  Aufbau  besaßen;  wie  für
die  übrigen  Gewerbe  die  ersten  derartigen  Verbände  in  den  Rheinischen
Gegenden  entstanden,  so  bildeten  sich  die  ersten  Vereinigungen  von
Gerbergesellen  ebenfalls  in  den  Städten  des  Rheins,  und  wie  einst
die  Brüderschaft  für  die  Meister  das  Vehikel  gewesen  war,  auf  welchem
sie  zu  größerer  Selbständigkeit  sich  emporschwangen,  so  war  nun  auch
für  die  Gesellen  die  kirchliche  Vereinigung  die  Form,  unter  welcher  sie
sich  zunächst  zusammenscharten.
Zu  Basel  schlossen  sich  1414  die  Gerberknechte  zu  einem  Bunde
Zusammen  gegen  die  Meister,  um  gemeinsam  die  Arbeit  niederzulegen;
«s  kam  verhältnismäßig  bald  zu  einer  Verständigung,  und  die  Gerbergesellen ­
  leisteten  vor  versammeltem  Handwerk  einen  Eid,  worin  sie  beschworen, ­
  „den  oben  genannten  Kunde,  so  sh  wider  die  gerwermeister
'  obgenannt  gemacht  Hand,  genzlich  und  gar  abzelassend,  und  davon  ze
sind  und  noch  niemer  ne  keinen  bunt  wieder  die  obgenannten  gerwery
  Vgl.  Langenzenn,  Vol.  II,  Fasz.  6;  Einfalt  1910,  S.  80  f.
2 )  Vgl.  Gunzenhausen  1798-1804.  s )  Vgl.  z.  B.  Würzburg  1738—1739.
            
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