Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

Latifundien,  Pachter.

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die  durch  ihre  ungeheure  Größe  zur  Zeit  Neros  berühmt  waren,
sind  Landgüter  gewesen,  die  in  Parzellenpacht  in  der  eben  geschilderten ­
  Weise  vergeben  waren,  besonders  wenn  es  sich  um
Wein-  und  Ölpflanzungen  handelte.  Diese  kleinen  Betriebe  standen
untereinander  in  Handelsbeziehung,  so  daß  auf  den  großen  Güterkomplexen ­
  eigene  Märkte  entstanden  (Plinius,  Briefe  X,  37),  die
von  den  umliegenden  Gebieten  benutzt  wurden.  Die  gewerbsmäßige ­
  Herstellung  der  Güter  und  die  marktmäßige  Verteilung
durch  freie  Verträge  bestand  so  innerhalb  des  Gutsbetriebes,  wodurch
die  hauswirtschaftliche  Betriebsform  und  die  administrative  Verteilung ­
  häufig  eingeschränkt  wurde.  Die  Grundherrschaft  stellte
nicht  mehr  ein  einheitliches  Wirtschafts-,  sondern  nur  ein  einheitliches ­
  Herrschaftsgebiet  mit  zahlreichen,  relativ  selbständigen  Wirtschaften ­
  dar  (Sueton,  Claudius  12  ).  Freilich  hat  späterhin  die
hauswirtschaftliche  Betriebsform  wieder  mehr  Fuß  gefaßt.  Neben
der  Einführung  des  marktmäßigen  Verkehrs  im  Bereiche  eines
großen  Gutsbezirks  fand  nämlich  andererseits  eine  Verringerung
der  marktmäßigen  Verteilung  dadurch  statt,  daß  die  eigentlichen
Gutsbetriebe  nicht  mehr  alle  ihre  Bedarfsartikel  kauften,  sondern
wenn  der  Bedarf  des  Gutes  groß  genug  schien,  durch  eigene
Handwerker,  die  meist  wohl  Sklaven  waren,  herstellen  ließen.  Von
diesen  beiden  gleichzeitigen  Bewegungen  wurde  die  letztere  immer
bedeutsamer,  je  mehr  sich  die  Antike  ihrem  Ende  näherte.
Da  die  staatlichen  Anforderungen  an  die  Steuerträger  im  späteren
römischen  Reich  immer  mehr  wuchsen  und  viele  Ausgaben  gerade
damals  besonders  hoch  waren,'als  die  Einnahmen  zu  sinken  begannen, ­
  so  bestand  die  Gefahr,  daß  die  großen  Besitzer  ihre  Pächter
immer  mehr  bedrückten,  daß  diese  fliehen  könnten  und  so  die  Zahl
der  Steuerträger  abnehme.  Dies  war  einer  der  Gründe,  aus  denen
sich  der  Staat  zwischen  die  Pächter  und  die  Eigentümer  stellte  und
dafür  Sorge  trug,  daß  das  Schaf,  welches  man  scheren  wollte,  entsprechend ­
  gehegt  wurde.  Man  fesselte  daher  diese  Pächter  an
die  Scholle  und  schützte  sie  gleichzeitig  vor  Überlastung  durch  Natural- ­
  und  Geldleistungen  und  erhielt  so  eine  Art  an  den  Boden
gefesselter  Bauern,  die  an  die  Grundherren  bestimmte  Abgaben  zu
leisten  hatten.  Die  Vererbung  des  Gebundenseins  an  die  Scholle  entsprach ­
  ganz  den  bei  uns  im  Mittelalter  bekannten  Verhältnissen.
Die  Dörfer  und  Ansiedlungen  wurden  dabei  allmählich  in  ihrer
Verwaltung  trotz  der  Bindung  selbständiger  und  zahlten  im
wesentlichen  nur  bestimmte  grundherrliche  Abgaben.  Die  erbliche
            
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