Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

191. Berechnung und Einhebung der Zollgebühr 
ZAŞMEäêķ 
get unteti und Bcrzchrungsstcuer-Zuschlägcn) entrichtet haben. (8 i) 
#B#mg 
M-S-WMM 
(Ņdgb. 1856, Nr. 23, S. 141.) 
Tauer der Creditsberechtigung. 
■CrÄtriîiïÄ^ 
» : -S” asteí rir>- - 
daß ihm 
h°ren. an welche ihre ErtheUung geknüpft war (8 4) 
K s .. Bwicr des Credits und der Credithöhe. 
fut) 311 erstrecken hat v in e Credithöhe), von dem Wunsche des Credit- 
werbers ,ed°ch uut der Beschränkung ab, daß dieselbe in runden, 
durch zehn theilbaren Beträgen (Gulden) höchstens mit der Hälfte 
oes Betrages, welchen der Credrtwerber im Vorjahre an Einfuhr 
en entrichtet hat, und mit nicht mehr als fünf.ehntausend Gnl- 
oen bemessen werden darf. 
Die Finanz-Landesdirectiouen werden ermächtigt, über dieses 
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.