191. Berechnung und Einhebung der Zollgebühr
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get unteti und Bcrzchrungsstcuer-Zuschlägcn) entrichtet haben. (8 i)
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(Ņdgb. 1856, Nr. 23, S. 141.)
Tauer der Creditsberechtigung.
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daß ihm
h°ren. an welche ihre ErtheUung geknüpft war (8 4)
K s .. Bwicr des Credits und der Credithöhe.
fut) 311 erstrecken hat v in e Credithöhe), von dem Wunsche des Credit-
werbers ,ed°ch uut der Beschränkung ab, daß dieselbe in runden,
durch zehn theilbaren Beträgen (Gulden) höchstens mit der Hälfte
oes Betrages, welchen der Credrtwerber im Vorjahre an Einfuhr
en entrichtet hat, und mit nicht mehr als fünf.ehntausend Gnl-
oen bemessen werden darf.
Die Finanz-Landesdirectiouen werden ermächtigt, über dieses
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