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11. Der Markt von Lübeck
am Markte eine große städtische Fleischhalle, der in Lübeck Block XXIII entsprechen
würde, Vgl. die aufschlußreiche Arbeit von Bruno Kuske, Die Märkte und Kaufhäuser
im mittelalterlichen Köln (Jahrbuch des Köln. Geschichtsvereins, Bd. 2), die sich ihrer-
seits auf das vortreffliche Werk von Keussen, Topographie der Stadt Köln, 1910, auf
von Loesch, Die Kölner Zunfturkunden, 1907, und die Publikation der Kölner Schreins-
urkunden von Hoeniger stützen kann. Wenn man sich vergegenwärtigt, was sonst an
hochwertigen Untersuchungen über Kölner Stadtgeschichte vorhanden ist, so kann man
sagen, daß bei Köln das erstrebenswerte Ziel, die Geschichte einer mittelalterlichen
Stadt zwar in genauer Kenntnis der allgemeinen Probleme, dennoch aber, wenn ich mich
so ausdrücken darf, biographisch zu erfassen, am ehesten erreicht ist.
37) Näheres darüber im Abschnitt II.
88) Vgl. darüber: Rörig, Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung; jetzt oben
S. 20.
39) Hier ist kurz auf die Rolle einzugehen, in der die Gründungsunternehmer zu Heinrich
dem Löwen bei der Neugründung standen. Das Fehlen des Arealzinses in‘ Lübeck, die
Beteiligung der Bürger an den städtischen Gerichtseinnahmen, die Zollfreiheit im Herzog-
tum, das Patronatsrecht an der Marktkirche ist von S. Rietschel, Die Städtepolitik
Heinrichs des Löwen, Hist. Ztschr. 102 (1909) bereits hervorgehoben und als Zeichen
der „freigebigen, auf Geldgewinn verzichtenden Gesinnung‘‘ Heinrichs des Löwen ge-
deutet worden. Hinzu käme noch die sehr wichtige Tatsache, daß der Herzog auch auf
£igentumsrechte auf dem Markte verzichtet hat, selbst. soweit etwa solche aus der Zeit
des Grafen Adolf von Holstein her bestanden. Die Erklärung mit der „‚Freigebigkeit‘“ des
Herzogs versagt einem Mann gegenüber, dessen Habgier und Geiz ihm selbst verhängnisvoll
wurden, gänzlich. Vgl. z. B. Giesebrecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit Bd. V,
T. II, S. 512; H. Niese, Hist. Ztschr. Bd. 112, S. 553; Güterbogk, Die Gelnhäuser
Urkunde und der Prozeß Heinrichs des Löwen, 1920, $S. 149, 151. Auch K. Hampe, der
Rietschels Ausführungen als Ganzes übernimmt, betont dessen „rein egoistisches Macht-
streben‘ und führt die Beispiele für die Unfähigkeit Heinrichs an, im rechten Augenblick
änanzielle Opfer zu leisten (Verzicht auf den Erwerb der schwäbischen Eigengüter des
Herzogs Welf VI; Unterlassung der Gewinnung der kaiserlichen Gnade durch Zahlung
äiner Bußsumme). Deutsche Kaisergesch. in der Zeit der Salier und Staufen. 3. Aufl.
1916, S. 168; 170; 171. Viel näher liegt die Vermutung, daß die an der Wiedergründung
des von Heinrich dem Löwen brutal in seiner Entwicklung gestörten Lübeck interessierten
Kreise — und das war der an die Ostsee vordringende deutsche Kaufmann,
nicht der Herzog — gegen Zahlung einer hohen Geldsumme die wirtschaftlich nutz-
baren Rechte der neuzugründenden Stadt abgekauft und so überhaupt erst die Neu-
gründung ermöglicht haben, während sich der Herzog die staatlichen Hoheitsrechte —
z. B. Bestellung des beamteten Stadtrichters — vorbehielt und andrerseits die neue
Gründung, namentlich ihren Außenhandel dann auch bewußt förderte (vgl. K. Hampe,
a. a. 0. S. 168 oben). Damit tritt allerdings des Herzogs unmittelbare Initiative bei der
Neugründung Lübecks stark hinter dem zurück, was S. Rietschel als seine Städte-
politik glaubt ansprechen zu können, Um die Frage ganz zu entscheiden, bedürfte es des
Heranziehens auch der übrigen mit Heinrich dem Löwen in Verbindung stehenden Städte.
Mir scheint, daß der Rietschelsche Aufsatz zu einseitig auf dem aufgebaut ist, was die
wenigen Stadtrechtsurkunden sagen oder auch zu sagen scheinen; daß er zu sehr aus dem
formalen Charakter dieser Urkunden alles auf persönliche Initiative des Herzogs zurück-
führen möchte und dabei zu wenig der andern Seite, dem unternehmenden Bürgertum.
gerecht wird, das zur Ausstellung von Urkunden natürlich gar keine Veranlassung hatte.
Daß diesem Bürgertum aber trotz der Ungunst der urkundlichen Überlieferung des
12. Jahrhunderts schon bei der Gründung selbst die ausschlaggebende Initiative zukam,
dafür scheint mir der Lübecker Marktplan eine sehr eindringliche Sprache zu sprechen. —
Wenn ich bereits 1915 (Ztschr. d. Vereins f, Lüb. Gesch. und Altertumskunde, S. 55ff.)