Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

45 Einrichtung und äußere Hilfsmittel der Seminare 
fasser auf dem Titel gar nicht genannt und auch nicht 
anderweitig zu ermitteln ist, oder bei denen überhaupt 
kein Verfasser im eigentlichen Sinne angenommen wird. 
Zu letzteren gehören, wie schon bemerkt wurde, alle pe- 
riodischen Schriften, Sammelwerke von selbständigen Einzel- 
schriften mit einem gemeinsamen Gesamttitel, Werke von 
drei oder mehr Verfassern, ebenso amtliche Veröffentlich- 
ungen, Gesetze u. a. Für die Bestimmung dieses sachlichen 
Ordnungswortes sind insbesondere folgende Punkte zu be- 
achten: 
1. Im allgemeinen wird bei der gewöhnlichen Form 
der Titel das erste Substantivum regens als Ord- 
nungswort gewählt, wenn es nicht als bloße Apposition 
zur näheren Bestimmung eines anderen Substantivs dient, 
oder nur den Teil eines Werkes bezeichnet wie Teil, Buch, 
Pars, Volumen, Liber u. a. Dabei werden Komposita als 
ein Wort betrachtet und zusammengesetzte Komposita auf- 
gelöst wie Reichs- und Landtagsakten in Reichstagsakten 
und Landtagsakten. 
9. Bei Titeln in Form eines vollständigen oder ver- 
kürzten Satzes wird am besten das erste Wort, jedoch 
unter Übergehung des Artikels, zum Ordnungswort. 
3. Die orthographische Form des sachlichen 
Ordnungswortes richtet sich nach der herrschenden Ortho- 
graphie, auch wenn die Schreibung des Titels eines Werkes 
davon abweicht. Ist das als Ordnungswort zu bestimmende 
Substantiv von einem unter 1) genannten Wort wie Pars, 
Liber u. dgl. abhängig, so wird es in den Nominativ ge- 
setzt: z. B. bei dem Titel „Seriptorum rerum Bohemicarum 
Tomus primus“ wird „Scriptores“ Ordnungs wort. 
4, Die dem Ordnungswort im Titel vorangehenden 
Wörter werden demselben nachgesetzt und durch einen 
Beistrich von ihm getrennt. 
5. Die weitere Ordnung der Titel richtet sich 
nach den übrigen wesentlichen Wörtern in der im Titel 
gegebenen Reihenfolge. 
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