VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 193
sind bekanntlich nur Abschlüsse auf Kredit verzeichnet worden. Aber gerade
hier scheint mir ein nicht minder ursprüngliches Motiv zur schriftlichen Auf-
zeichnung vorzuliegen. Sobald der Kaufmann überhaupt die Feder führt,
wird er aufzeichnen, was andere ihm schulden. Das ist die andere Wurzel
der Buchführung?!®). Jedenfalls handelt es sich für die Zeit um 1300 in
Lübeck hier nicht mehr um ein Hintereinander, sondern um ein Nebenein-
ander; beide Arten von Büchern kamen gleichzeitig vor, und
derselbe Kaufmann führte in seinem Betriebe für die verschiede-
nen Zwecke verschiedene Bücher. Man darf nicht vergessen: Was uns
von den beiden hier berührten Buchtypen erhalten ist, sind ja nur ganz kleine
Splitter im Verhältnis zu dem, was einst vorhanden war. Keine schriftliche
Quellengruppe der Lübecker Wirtschaftsgeschichte ist so sehr bis auf Bruch-
;eile eines Prozentes ihres einstigen Bestandes vernichtet worden, wie die
gesamten Schrifterzeugnisse des mittelalterlichen Lübecker Kaufmanns‘).
Es würde nur einen Trugschluß bedeuten, das Aufkommen von Handlungs-
büchern an den Zeitpunkt der zufälligen Erhaltung dieser winzigen Reste
binden zu wollen. Das Handlungsbuch in seinen früheren Formen
warin Lübeck jedenfallsbereits inder zweiten Hälfte des 13. Jahr-
hunderts vorhanden. Und auch für das Nebeneinander verschiedener
Handlungsbücher im Betriebe desselben Kaufmanns haben wir Quellen-
zeugnisse. Nach dem kurz zuvor erfolgten Tode des Lübecker Ratsherrn
Radolf de Lapide ließ sich Hermann Morneweg, Bertram Mornewegs Sohn
und selbst eine der hervorragendsten kaufmännischen Persönlichkeiten
seiner Zeit, 1323 eine urkundliche Garantie über die „libri‘ des Verstorbenen
geben!!1), Vermutlich waren es zwei Testamentsvollstrecker des Verstorbenen,
die diese Verpflichtung eingingen. Ihr Inhalt bezog sich auf die Sicherstellung
Mornewegs gegen jeden Schaden, der ihm aus einer Wegnahme der Bücher
des Verstorbenen entstehen könnte. Dieser wohl älteste direkte Hinweis auf
Handlungsbücher in Buchform redet also bereits von mehreren solcher
Bücher im selben kaufmännischen Betriebe. So wird es auch bei Hermann
Warendorp und Johann Clingenberg gewesen sein. Ihre Buchführung hat
sich gewiß nicht in diesem Spezialbüchlein erschöpft. Auch gibt das Büchlein
selbst einen Anhalt: Als Johann Clingenberg zurückkehrt, da nimmt er selbst
noch zwei Eintragungen über Verkauf von Getreideposten vor. Aber schon
beider dritten bricht er mitten im Text ab: Offenbar, weil sie in unserm Büch-
lein nichts zu suchen hatten, sondern in ein anderes gehörten; vielleicht in
ein weiteres Spezialbüchlein, das für die Kommissionsgeschäfte zwischen
Ludolf de monte und Johann Clingenberg bestimmt war, vielleicht in das
Buch, das seinen auf Kredit abgeschlossenen Geschäften diente. Ähnliches
zilt für Hermann Warendorp!??), Es gilt aber auch — im Gegensatz zu den
bisherigen Annahmen!!®) — von dem Wittenborgschen Handlungsbuch. Das
ist jedoch nur im Zusammenhang mit den anderen gleichzeitigen Quellen-
Rörig, Hansische Beiträge.
13