VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 209
62) Niederstadtbuch 1364, Clementis pape und 1365, circumcis, dni.
3) St. Arch. Lübeck, Interna Nr, 145. — Hier ist Johann ausdrücklich als senior frater
bezeichnet.
%) Allem Anschein nach sind beide Eltern im Pestjahre 1350 dahingerafft. Jedenfalls
nört man nichts mehr von Hermanns zweiter Frau, während seine Schwiegermutter
Elisabeth erst 1371 von seinem Sohn Hinrich als proximus heres beerbt wird. Dafür
spricht auch folgendes. 1350, omnium sanctorum, ist Hermanns Schwiegermutter im
Alleinbesitz der Häuser Engelsgrube 22/26, die vorher ihr und ihrer Tochter, Hermanns
zweiter Frau, gehörten. Durch den Tod ihrer Tochter und ihres Schwiegersohnes wird
Elisabeth wieder Alleineigentümerin der von ihrem Schwiegersohn neu erbauten Häuser
geworden sein,
%) Es erhalten bei der — vollständigen — Abteilung der Geschwister:
l, Johann und Hermann (aus erster Ehe):
a) das väterliche Wohnhaus Mengstraße 12;
b) das Haus Braunstraße 38, auch aus väterlichem Besitz;
c) die Hälfte von zwei Häusern in der Engelsgrube 22/26, die 1350, omnium
sanctorum, ihres Vaters Schwiegermutter Elisabeth, Witwe des Hinrich
Michaelis, den 4 Kindern überlassen hatte. Das Haus 22 war an die zweite Ehe-
frau unseres Hermann 1348 wegen nichtbezahlter Rente gefallen, das Haus 24/26
1350 aus dem gleichen Grunde, Hermann hatte beide Häuser neu bauen lassen.
(quas quidem duas domus ipse dominus Hermannus adhuc vivens de
novo reedificari fecit). — 1359 von ihrem Bruder Hinrich verkauft;
d) 5 m. wicbelde (aus väterlichem Besitz) „in domo transverso‘“ (weitere Angaben
Jehlen; vermutlich ungültig und ersetzt durch den folgenden Eintrag);
:) 5 m. wicbelde aus domus transversalis in der Fischergrube. (Von den Ge-
schwistern gekauft 1350, kathedra Petri). Wert: 1: 16;
I) 4 m. wicbelde (aus väterlichem Besitz) in der Hundestraße. Wert: 1: 20;
g) 15 m. Rente, die ihrem Vater laut literae apertae der Rat von Oldenburg
schuldet. (Vgl. oben, S. 181.)
Hinrich (aus zweiter Ehe):
a) drei Häuser des Hinrich Michael, Sandstraße 22 und Schmiedestraße 10 und 12.
(Diese Häuser gehörten zusammen. 1340 hatte sie Hinrich Michaelis, ein avun-
zulus des verstorbenen Hinrich Michaelis, des Vaters der zweiten Gattin Hermann
Warendorps, von dessen Witwe und Tochter gekauft. Vermutlich waren auf
den drei Häusern 40 m. Rente stehen geblieben, als Restkaufgeld. 1353 hatten
die vier Geschwister die drei Häuser wegen Nichtbezahlung der Rente — 40 m.,
Wert: 1: 20, also 800 m. — die ihrem Vater zustand — offenbar aus der Mitgift
seiner zweiten Frau — vor Gericht prosequiert);
)) den Eckkomplex Beckergrube 97/99 — Untertrave 88/89; domus angularis
cum sex bodis, quam pater suus emit. Vgl. oben S. 180. (Davon verkauft Hinrich
die bodae Untertrave 88/89 1372; das Eckhaus selbst 1372. Die verbleibenden
4 bodae (Beckergrube 97) waren noch bei seinem Tode (1409) vorhanden);
°) 7 (ursprünglich mehr; bei teilweiser Rückzahlung später korrigiert) m. Rente
(aus väterlichem Besitz) bei St. Egidien. Wert: 1:20;
d) Haus in der Engelswiesch, das den drei Brüdern wegen nicht bezahlter Rente
zugefallen war. (Rente: 2 m. wicbelde; 1: 20);
5 m. Rente aus Haus in der Breitenstraße, von den Brüdern gemeinsam ge-
kauft. (Wert: 1: 20);
8 m. Rente aus Haus in der Wahmstraße, von den Brüdern gemeinsam ge-
kauft. (Wert: 1: 18);
16 m. Rente aus Eckhaus Fegefeuer, von den Brüdern gemeinsam 1354, Fabiani
gekauft. (Wert: 1: 20):
Rörig, Hansische Beiträge.
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