VII. Großhandel und Großhändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts 225
Trave bis nach Oldesloe wachte, obwohl an beiden Seiten holsteinisches
Territorium lag: auf ihr vollzog sich eben der Warenverkehr von Lübeck
nach Hamburg, bis dann die Waren in Oldesloe auf die Lastwagen geladen
wurden. Man braucht nur eine Warengattung herauszugreifen, um die
Bedeutung dieses Warenverkehrs auf der Obertrave in das rechte Licht zu
stellen: ich wähle abermals das Tuch, das über Oldesloe nach Lübeck ein-
geführt wurde,
Bei sorgsamer Verrechnung und Bewertung der im Pfundzollbuch für das
Jahr 1368 enthaltenen Einzelposten ergibt sich nun, daß in diesem Jahre
461 Einzelposten überseeischen Tuchs im Gesamtwerte von 149580 $ 1. von
Oldesloe nach Lübeck kamen?*®). Dabei ist zu beachten, daß es sich hierbei
nur um eine Mindestzahl handelt. Denn einmal bleibt noch die Frage
offen, wie weit flandrisches Tuch auf der Landstraße von Hamburg her nach
Lübeck kam. Ferner bleibt noch zu klären, wie sich die Verzollung in Lübeck
zu der Verzollung in Hamburg verhielt?). Sodann handelt es sich hier um
Angaben für die Verzollung, die jedenfalls nicht zu hoch ausgefallen sein
werden; und endlich ist das Pfundzollbuch selbst nicht ganz lückenlos er-
halten.
Immerhin: schon diese Mindestzahl ist weit imponierender, als die durch-
weg zu geringen Schätzungen des damaligen hansischen Gesamthandels?5)
vermuten lassen; und diese Mindestzahl wird uns noch einiges zu sagen
haben.
Es handelt sich also um rund 460 verzollte Einzelposten im Gesamtwerte
von rund 150 000 % I. Das bedeutet nun nicht etwa, daß 460 verschiedene
Kaufleute an dieser Tucheinfuhr beteiligt wären. Dieselben Namen kehren
vielmehr häufig wieder. Es entspricht der bekannten Risikoverteilung, daß
der Kaufmann seine Ware von Flandern in mehreren Posten kommen ließ,
die zu verschiedenen Zeiten den Zoll passierten. Schon dies sollte gegen die
romantische Meinung sprechen, die noch den Kaufmann des 14. Jahrhun-
derts seineWaren selbst begleiten läßt. Warenhandel, Reederei und Spedition
sind bereits drei selbständig nebeneinander stehende Geschäftszweige.
Wenn also auch für den einzelnen verzollten Posten sich 325 % 1. als Durch-
schnittswert ergeben, so ist doch der Anteil des einzelnen Kaufmanns an
dem Gesamtbetrag weit größer. Für 17 Doppelposten, bei denen auf den-
selben Namen hintereinander 2 Tuchquanten verzollt werden, ist der Einzel-
betrag bereits auf 650 im Durchschnitt anzusetzen. Es kommen aber tat-
sächlich weit höhere Einzelbeträge vor. Ich nenne 2 Einzelposten von je
2280 und 2196 & 1., ferner 18 weitere über 1000 % I. Zu noch höheren Zahlen
würde die Berechnung der Gesamtanteile der einzelnen Kaufleute führen.
Würde die oben skizzierte herrschende Meinung zutreffen, so müßten es in
erster Linie die Gewandschneider sein, die als Importeure dieses Tuches in
Betracht kämen mit der Absicht, es im Kleinhandel zu veräußern. Nun liegen
Rörig, Hansische Beiträge.
* po