Full text : Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

258 VIII Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

ist einmal die Beschränkung auf die kaufmännische Oberschicht, die zugleich
im Grundbesitz der Stadt bevorzugt ist; sodann der enge Zusammenhang
zwischen Gilde und Rat in chronologischer Folge und Personenauswahl, und
endlich das ursprüngliche Eigentum der Gilde an dem Gewandhaus. Nur
wird man sagen dürfen, daß in der kolonialen Neugründung alles klarer und
folgerichtiger für die bürgerliche Oberschicht durchgeführt ist”), als in den
altdeutschen Städten mit ihren verwickelteren Verhältnissen; und deshalb
auch hier der schnellere Erfolg im Endziel: der Durchsetzung der Ratsverfassung
 als Symbol und Schutz der Autonomie. Gerade die engen Verflechtungen
 der Gründerunternehmerstädte mit den altdeutschen Städten ihrer
Entstehungszeit legen den Gedanken nahe, daß ihre Unternehmerkonsortien
 Gilden gewesen sein werden; eine Vermutung, die ja auch sonst auf
die verschiedenste Weise gestützt wird®®). Und auf der anderen Seite weist
hier die Form wieder auf den eigentlichen Träger der Bewegung hin, den
mit „Gilden‘‘ oder vom Standpunkt der altdeutschen Städte besser
gesagt: mit „Hansen‘‘ in die wirtschaftlich zu erobernde Ferne sich vortastenden
 Fernhändler.
Diese wenigen Hinweise können keine erschöpfende Lösung des Problems
des ursprünglichen Wesens der Unternehmerkonsortien bedeuten. Neben den
Zusammenhängen mit der Gilde kommen gerade für die öffentlichen Funktionen,
 die von ihnen ausgeübt wurden, noch andere Zusammenhänge in
Frage, auf die ich oben kurz hingewiesen habe®®). Gerade diese anderen
Zusammenhänge wiesen aber darauf hin, daß die Unternehmerkonsortien von
vornherein halbautonome Körperschaften sind; soweit man eben im damaligen
 Altdeutschland solche bereits kannte. Aus der Übernahme dieser Funktionen
 erklären sich dann auch jene großen Zahlen (24), die von Below so
unverständlich sind®) ; eben durch diese hohen, keineswegs zufälligen Zahlen
unterscheiden sich unsere Unternehmerkonsortien deutlich von den „einzelnen‘
 oder ‚„wenigen‘‘ landesherrlichen Lokatoren, auf‘ die von Below
allein seinen Blick gerichtet hat. Auch nach Form und Zahl verraten
unsere Unternehmerkonsortien ihren Zusammenhang mit den
Organisationsformen des besten, nach Autonomie drängenden
deutschen Bürgertums ihrer Zeit. Welche Elemente im einzelnen
bei diesem oder jenem Konsortium bestimmend gewesen.;sind, das wird
wiederum verschieden sein, darf gleichfalls nicht generalisiert werden. Bei
dem äußerst dürftigen Stande der Überlieferung ist das im einzelnen nicht
mehr festzustellen. Hier kann es sich nur um ein vorsichtiges Hintasten
an die uns dunklen Anfänge handeln; Anfänge, die ebenso bedeutsam sind,
wie ihre Überlieferung unzureichend ist.

Hinter der Entstehung der Ostseestädte standen die fernhändlerischen
Kräfte Kölns und der alten westfälischen Städte; hinter der Wiens die
            
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