Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

VII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts 269 
im Sinne des Marktzwangs handelte: bei ihnen fehlten jene großen Blöcke von Buden- 
eigentum in Händen der Nachfahren der Gründerunternehmer, die schon im 13. Jahr- 
hundert, noch mehr im 14. Jahrhundert auf dem Wege des freien Verkaufs in die Hände 
von Krämern und Handwerkern gelangten (vgl. oben S. 75). Die hierdurch entstehenden 
Zustände haben die Marktorganisation in Lübeck sehr bald zugunsten der Verwischung 
der alten Scheidung von Wohnstraßen und Markt als Konzentrierung allen Kleinverkaufs 
zerstört (vgl. oben S. 78). In den Gründungen des 13. Jahrhunderts gab es diese Gefahr 
nicht mehr, da mit dem alleinigen Markteigentum der Stadt auch die geschlossene Markt- 
politik im Sinne der dauernden Bindung der Handwerke gesicherter war, wenn nicht etwa 
die Stadt selbst zu Veräußerungen schritt. Rostock hat sich, so scheint es, wenn es Geld 
brauchte, zunächst mit der Verpfändung von Markteinkünften begnügt. - 
Das schließt nicht aus, daß bei der Entstehung Rostocks die als consules hervortreten- 
den Persönlichkeiten die Rolle der Gründungsunternehmer tatsächlich ausgeführt haben; 
es wäre zu untersuchen, wieweit sie sich außerhalb des Markts durch Grundbesitz und 
Zinsbezug im Sinne der alten Lübecker Unternehmer (vgl. oben S. 129) schadlos gehalten 
haben. Der ca. 1262 erfolgte Verkauf einer stupa durch den dominus Engelbert de pomerio 
(Beitr. z. Gesch. Rostocks, Bd. 4, S. 2) scheint nach dieser Richtung zu weisen; auch das 
frühe Auftreten der „platea Cusveld‘“ (M.U.B. Nr. 2683; 1259). Der Name scheint mir 
auf die besondere Stellung.hinzuweisen, die der Familie Cusveld im Grundbesitz dieser 
Straße zugefallen ist; sei es, daß ein Cusveld hier parzellierte (vgl. oben S. 129), sei es, daß 
hier wertvoller Grundbesitz in den Händen dieser Familie blieb. Noch im 13. Jahrhundert 
haben nicht weniger als 5 Cusveld im Rostocker Rat gesessen (M.U.B. Bd. IV, S. 246, 
Register); zweifellos untereinander verwandt und aller Voraussicht nach ebenso wie 
andere führende Persönlichkeiten Rostocks des 13. Jahrhunderts aus den entsprechenden 
Lübecker Familien hervorgegangen. (Von Namen solcher Art nenne ich aus dem Stadt- 
buchfragment von 1258/60 nur einige: Bilrebeke, Cervo, Colner, Molendino, Monachus, 
Monasterio, Nestwede, Plone, Puteo, Rekelnchusen, Revele, Rosendale, Sachtelevent, 
Saltwedele, Warendorpe [Bruno, Godeco, Johannes]). Ich möchte die Vermutung aus- 
sprechen, daß ein Cusveld aus Lübeck in dem Ratsherren-Unternehmerkonsortium des 
Jahres 1218 einen hervorragenden Platz eingenommen hat. 
Ähnliches gilt für Wismar. Der Rolle eines Cusveld in Rostock dürfte hier die eines 
Warendorp entsprochen haben; hier kommen seit 1260 auch 2 Ratsherren dieses Namens 
nebeneinander vor, von denen der eine den so charakteristischen Namen der einen 
Lübecker Hauptlinie trägt: Bruno (Crull, Die Ratslinie der Stadt Wismar, S. 4, Nr. 30 
und S, 6, Nr. 38); daneben auch hier schon sehr frühzeitig ein Cusveld (Crull, S. 1, Nr. 3). 
Marktbuden und Scharren waren hier von Anfang an städtisch (vgl. Techen, Hans. 
Gbil. Bd. XXVII, S. 246 und Jahrg. 1897, S. 90, sowie die dort angegebenen Quellen). 
Die wichtigste Quellenstelle ist: Techen, Das älteste Wismarer Stadtbuch, Nr. 876; 
Nr. 1054—1057; daneben die Angaben des ältesten Kämmereibuchs über die Ver- 
mietung städtischer Einzelbuden aus den Jahren 1319—1336. Das Kämmereibuch 
ist für die hier interessierenden Fragen nur in der Ausgabe im 29. Band der Mecklen- 
burgischen Jahrbücher zu benutzen, da die Abdrucke im M.U.B. für die einzelnen Jahre 
(angegeben Hans. Gbll. Jg. 1897, S. 90, Anm. 2) gerade die Budenzinse als vermeintlich 
unwesentlich fortlassen. Die Gründung Wismars fällt in die Zeit kurz vor 1229; die 
Urkunde M.U.B. Nr. 362 von diesem Jahre weist auf eine Stadt hin, die sich im Zustand 
der Gründung befindet. F. Techen, Hans. Gbll., 1903, S. 127. Beachtenswert für den Zu- 
sammenhang der Gründung Wismars mit Lübeck ist das Auftreten von Lübecker Rats- 
herrn und angesehenen Bürgern unter den Zeugen der genannten Urkunde, Die von 
Techen a. a. O0. S. 127 mitgeteilte Vermutung Crulls, „daß Verhandlungen über die Grün- 
dung Wismars die Mecklenburgischen Herrn 1226 nach Lübeck geführt hätten,‘ scheint 
mir trotz des „apud Lubeke‘‘ des Datums von Bedeutung zu sein, zumal hier höchst 
wahrscheinlich Lübecker Empfängerhand vorliegt.
	        
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