Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

II. Der Markt von Lübeck 
61 
genannte: „mercatum construere, mercatum aedificare‘®) für Lübeck vor- 
genommen haben. Die Frucht dieser Tätigkeit waren die Blocks festgebauter 
Marktbuden für den ständigen, täglichen Marktverkehr, wie sie noch deut- 
lich in jenen Blocks der Marktkarte um das Jahr 1300, soweit es sich um 
privates Budeneigentum handelt, abzulesen sind®). 
Galt es bei der statistischen Erfassung des Budeneigentums in Privat- 
besitz, die so wichtigen Verschiebungen in den Eigentumsverhältnissen 
möglichst deutlich zu erfassen, so fällt dieser Gesichtspunkt bei der Behand- 
lung des städtischen Besitzes an Marktbaulichkeiten gänzlich fort: die Stadt 
hat während der hier zu behandelnden Zeitspanne zwar ihr Markteigentum 
durch Neubauten erweitert®), aber in keiner Weise städtisches Eigentum 
in andere Hände — etwa der Handwerker — übergehen lassen. Erst nach 
1350, nach dem Zusammenbruch der alten Marktorganisation, sind einige 
städtische Marktbuden aus besonderen Gründen in Privatbesitz über- 
gegangen?°). Was bei einer Übersicht über das städtische Markteigentum als 
arreichenswert erstrebt wurde, war die Frage nach dem Beruf der Mieter und 
nach der Zahl der Verkaufs- und Arbeitsstellen innerhalb der einzelnen 
städtischen Blocks. Unter diesem Gesichtspunkte ist die dritte, gleichfalls 
im Anhang wiedergegebene Tabelle angelegt worden. 
Erst jetzt, nachdem über die gesamten Marktbaulichkeiten zahlenmäßige 
Übersichten vorliegen, ist es möglich, dem Markte als Einheit, als der 
Zentrale des städtischen Wirtschaftslebens gerecht zu werden. Vorher 
bedürfen allerdings noch einige der in Tabelle III enthaltenen Zahlenangaben 
näherer Begründung und Bewertung, als es im Rahmen kurzer Anmerkungen 
möglich war. . 
Soweit die Kämmerei einzelne Buden unmittelbar an einzelne Handwerker 
vermietete — und das ist der Fall bei Gruppe A —, war die Gesamtzahl der 
einzelnen Verkaufsstellen durch Summieren der Notizen über Einzelver- 
mietungen in den Kämmereibüchern verhältnismäßig einfach festzustellen. 
Schwieriger liegen die Dinge in den Gruppen B und C. Bei der ihrer 
wirtschaftlichen Bedeutung nach besonders wichtigen Gruppe B verfuhr 
die Stadt so, daß die einzelnen Gewerbe als Gesamtheit die Verkaufsstände 
mieteten. Bei Bäckern, Fleischhauern, Gewandschneidern, zunächst auch 
ei den Lohgerbern, geschah das in der Form, daß alle Berufsgenossen 
jährlich einmal — so bei den Gewandschneidern — oder zweimal — so bei 
Bäckern und Fleischhauern — das Los über die verfügbaren Plätze ent- 
scheiden ließen und dabei gleichzeitig den Mietzins, das Latel- oder Stadel- 
geld, entrichteten. Das Pelzerhaus dagegen wurde gegen eine Gesamtmiete 
an Kürschner und Buntmacher überlassen; und es blieb diesen Zünften 
überlassen, wie sie sich innerhalb ihres Kaufhauses einrichten wollten. 
Gemeinsam zahlten auch. die Weißgerber ihren Jahreszins, während die 
Wollenweber jeder nur 4 ß zu entrichten hatten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.