II. Der Markt von Lübeck
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genannte: „mercatum construere, mercatum aedificare‘®) für Lübeck vor-
genommen haben. Die Frucht dieser Tätigkeit waren die Blocks festgebauter
Marktbuden für den ständigen, täglichen Marktverkehr, wie sie noch deut-
lich in jenen Blocks der Marktkarte um das Jahr 1300, soweit es sich um
privates Budeneigentum handelt, abzulesen sind®).
Galt es bei der statistischen Erfassung des Budeneigentums in Privat-
besitz, die so wichtigen Verschiebungen in den Eigentumsverhältnissen
möglichst deutlich zu erfassen, so fällt dieser Gesichtspunkt bei der Behand-
lung des städtischen Besitzes an Marktbaulichkeiten gänzlich fort: die Stadt
hat während der hier zu behandelnden Zeitspanne zwar ihr Markteigentum
durch Neubauten erweitert®), aber in keiner Weise städtisches Eigentum
in andere Hände — etwa der Handwerker — übergehen lassen. Erst nach
1350, nach dem Zusammenbruch der alten Marktorganisation, sind einige
städtische Marktbuden aus besonderen Gründen in Privatbesitz über-
gegangen?°). Was bei einer Übersicht über das städtische Markteigentum als
arreichenswert erstrebt wurde, war die Frage nach dem Beruf der Mieter und
nach der Zahl der Verkaufs- und Arbeitsstellen innerhalb der einzelnen
städtischen Blocks. Unter diesem Gesichtspunkte ist die dritte, gleichfalls
im Anhang wiedergegebene Tabelle angelegt worden.
Erst jetzt, nachdem über die gesamten Marktbaulichkeiten zahlenmäßige
Übersichten vorliegen, ist es möglich, dem Markte als Einheit, als der
Zentrale des städtischen Wirtschaftslebens gerecht zu werden. Vorher
bedürfen allerdings noch einige der in Tabelle III enthaltenen Zahlenangaben
näherer Begründung und Bewertung, als es im Rahmen kurzer Anmerkungen
möglich war. .
Soweit die Kämmerei einzelne Buden unmittelbar an einzelne Handwerker
vermietete — und das ist der Fall bei Gruppe A —, war die Gesamtzahl der
einzelnen Verkaufsstellen durch Summieren der Notizen über Einzelver-
mietungen in den Kämmereibüchern verhältnismäßig einfach festzustellen.
Schwieriger liegen die Dinge in den Gruppen B und C. Bei der ihrer
wirtschaftlichen Bedeutung nach besonders wichtigen Gruppe B verfuhr
die Stadt so, daß die einzelnen Gewerbe als Gesamtheit die Verkaufsstände
mieteten. Bei Bäckern, Fleischhauern, Gewandschneidern, zunächst auch
ei den Lohgerbern, geschah das in der Form, daß alle Berufsgenossen
jährlich einmal — so bei den Gewandschneidern — oder zweimal — so bei
Bäckern und Fleischhauern — das Los über die verfügbaren Plätze ent-
scheiden ließen und dabei gleichzeitig den Mietzins, das Latel- oder Stadel-
geld, entrichteten. Das Pelzerhaus dagegen wurde gegen eine Gesamtmiete
an Kürschner und Buntmacher überlassen; und es blieb diesen Zünften
überlassen, wie sie sich innerhalb ihres Kaufhauses einrichten wollten.
Gemeinsam zahlten auch. die Weißgerber ihren Jahreszins, während die
Wollenweber jeder nur 4 ß zu entrichten hatten.