Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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"11. Der Markt von Lübeck 
betrieben. Die Zahl 150 bedeutet hier nur, daß 150 Kaufleute die Berechti- 
gung besaßen, wenn sie wollten und ihre übrige kaufmännische Tätigkeit es 
zuließ, im Gewandhaus den Gewandschnitt auszuüben oder ausüben zu 
lassen®?). Die Tätigkeit der in Gruppe 4 tätigen Händler war ohnehin, zum 
guten Teil wenigstens, auf bestimmte Markttage beschränkt®). Solche 
Erwägungen schränken die Zahl der gleichzeitig auf dem Markt tätigen 
Personen ein, während andrerseits, namentlich in Gruppe 1 und 2, die Hilfs- 
kräfte hinzugerechnet werden müssen. Auf jeden Fall wird morgens eine 
ansehnliche Zahl Gewerbetreibender von den Wohnstraßen der Stadt, in 
denen z. T. auch die Werkstätten lagen, zu den Verkaufs- und Arbeits- 
plätzen hingeströmt und abends zurückgeflutet sein. Wenn dann während 
der Hauptverkaufsstunden die Kunden hinzukamen, mag sich ein sehr 
bewegtes Treiben auf dem Markte, der City des damaligen Lübecks, abge- 
spielt haben. Wenn in den heutigen Großstädten sich immer mehr eine 
Trennung von Geschäfts- und Wohnvierteln durchsetzt, so mag man sich 
dieses ursprünglichen Zustandes von Lübeck erinnern. Allerdings ist dabei 
zu beachten, daß in der City des mittelalterlichen Lübecks sich der Klein- 
handel zusammendrängte, während der damalige Groß- und Fernhandel 
in den großen Häusern der angesehenen Familien in den dem Markt und 
der Trave benachbarten Straßen seine wichtigste Stütze hatte. 
Vergleicht man die Zahl der einzelnen Verkaufs- und Produktionseinheiten 
auf privatem Markteigentum und städtischem Eigentum mit der von beiden 
bedeckten Fläche auf dem Markte, so ergibt sich, daß hier ein beachtens- 
werter Gegensatz besteht: der Fläche nach halten sich Marktbaulichkeiten 
in Privat- und solche in städtischem Eigentum ungefähr die Wage; dagegen 
gibt das städtische Eigentum — auch wenn man hier ganz von Gruppe 4 
absieht — einer ungleich größeren Zahl von Gewerbetreibenden Arbeits- 
und Verkaufsmöglichkeit als das Eigentum in Privathand. Bei den Kauf- 
häusern und Bänkehallen der Gruppe B von Tabelle III leuchtet es ja ohne 
weiteres ein, daß hier eine weit größere Zahl zusammengedrängt werden 
konnte als bei der Anlage von Einzelbuden, die zunächst auch der Produktion 
dienten. Vergleicht man aber auch nur Gruppe 1 und 2, also Einzelbuden in 
privatem und Einzelbuden in städtischem Besitz, die sich der Zahl nach 
ungefähr gleichstehen, dann fällt die ungleich geringere Fläche, welche die 
städtischen einnehmen, erst recht in die Augen. Der Grund hängt aufs 
engste mit den in Abschnitt II gemachten Beobachtungen zusammen: die 
städtischen Marktbuden sind durchweg jüngeren Ursprungs, sind zu einer 
Zeit angelegt, als der zur Verfügung stehende Raum bereits sehr zusammen- 
geschrumpft war. Hingegen waren bei den Buden in Privatbesitz bereits 
damals Zusammenlegungen mehrerer zu Einheiten mit größerer Grund- 
fläche vorgekommen. Doch das ist im Zusammenhang mit der Auflösung der 
Marktorganisation zu behandeln.
	        
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