Full text : Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

II. Der Markt von Lübeck

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was Krogmann alles weiß. Z. B. daß es „zweifellos‘‘ ist, daß die mittelrheinischen
 Städte Lübeck die Ratsverfassung gaben. Ich verweise dazu auf
meine Ausführungen (S. 25 und S. 37, Anm. 87), die zu ändern mir die Krogmannsche
 Behauptung natürlich nicht den mindesten Anlaß gibt. Aber sein
Wissen geht noch viel weiter. Zwar finde ich so weit Gnade vor seinen kritischen
 Augen, daß mein „rein statistisches Material‘‘ und die Feststellung der
Eigentumsverhältnisse als richtig und wesentlich anerkannt werden. Aber
mit dem Versuche, diese Eigentumsverhältnisse ihrer Entstehung nach zu
erklären, habe ich, wenn es nach Krogmann geht, ganz daneben gegriffen.
Nach Krogmann ist es ein „völlig unbegründeter‘ Trugschluß, daß 1158 ein
Unternehmerkonsortium an der Arbeit gewesen sein soll; ebensowenig wie
es richtig sei, daß damals aller Marktbesitz in den Händen ratsfähiger
Familien gewesen sei. Was letzteres betrifft, so hat Krogmann natürlich aus
dem einfachen Grunde vollkommen recht, weil es 1158 keine „ratsfähigen‘‘
Familien gab, dieweil es noch keinen „Rat‘ gab. Es ist mir aber auch nie eingefallen,
 so etwas zu behaupten. Was ich glaubte feststellen zu müssen, war
im wesentlichen dies: die Entwicklung des Eigentums an Marktbaulichkeiten
 — übrigens auch des anderen hochwertigen städtischen Grundbesitzes
— in der Zeit, wo er sich grundbuchmäßig verfolgen läßt, weist auf eine Zeit
hin, wo er einmal im alleinigen Besitz einer hevorrechtigten Gruppe von
Familien gewesen sein muß. Für das Nähere verweise ich auf die Darstellung
im Text. Wer jetzt meine Mitteilungen über die Wiener Erbbürger liest
(Beitrag VII), wird sich dieser Erkenntnis wohl kaum mehr verschließen
können. Nach Krogmann ist es aber kurzerhand klar, „daß dieser Schluß in
keiner Weise haltbar ist‘, Vor allem habe „diese Vermutung den großen
Fehler, daß sie die tatsächlichen Vorgänge zu wenig berücksichtigt“. „Allein
aus den wirklich bezeugten Geschehnissen heraus können wir die Verhältnisse
Lübecks um 1300 verstehen,‘ Nach Krogmann sind nun die „wirklich bezeıgten‘‘
 Geschehnisse folgende: 1143 gründet der Graf die Stadt. „Nach
Analogie der anderen Städtegründungen spricht alles dafür, durch einen
Locator.‘‘ (Unrichtige Analogien zu den landesherrlichen Gründungen des
13. Jahrhunderts sind also „bezeugte Geschehnisse‘ !!) 1157 wird die Stadt
durch Feuersbrunst völlig zerstört. Für den Locator wurde dieses Ereignis
katastrophal; er konnte seine Ansprüche, da er nichts mehr zu bieten hatte,
nicht wieder erneuern. („Bezeugtes Geschehnis‘ !!) Die früherreichen Familien
aber hatten ihren Grundbesitz behalten. („„Bezeugtes Geschehnis‘“!!) Ihre
Lage hatte sich sogar relativ gebessert, da die übrigen Bewohner naturzemäß
 durch das zweite Umziehen noch mehr geschädigt worden waren.
(„Bezeugtes Geschehnis‘“!!) So hoben sich ganz von selbst gewisse Familien
hervor, die sich durch großen Besitz auszeichnen; aber ‚die so entstehende
Gruppe hat mit dem Unternehmerkonsortium Rörigs nichts zu tun. Dieses
ist — man lese und staune! — zu sehr eine Nachbildung der modernen
Aktiengesellschaft‘‘. — Es ist wohl das humanste Verfahren, wenn man in
diesem Falle dem jugendlichen „Gegner‘“ den wohlgemeinten Rat gibt, sich
zunächst einmal so weit in die Anfangsgründe historischen Denkens zu vertiefen,
 daß er seine eigenen Hypothesen nicht mit bezeugten Geschehnissen
            
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