Full text: Gesellschaftslehre

Gegenstand und Gliederung der Soziologie. 
Vertreter anderer Disziplinen hinzu, sich gewisse Gesamtanschauungen 
über gesellschaftliche und kulturelle Fragen zu erwerben. 
2. Es gibt also einen eigenenGegenstand für die Soziologie 
in Gestalt der Gesellschaft und der Kultur (in welchem Sinne werden wir 
alsbald ausführen). Hierin besigt sie ihr eigentliches und eigenes Er- 
kenntnisgebiet. In dem Maße, in dem sie dieses durcharbeitet, wird sie 
aus ihrem eigenen Wesen heraus anderen Disziplinen und der Praxis des 
Lebens Hilfe zu bieten vermögen. Solange sie noch nicht zur hinreichen- 
den eignen Entwicklung gekommen ist, werden jene Mächte von sich aus 
ihre Theorien über die einschlägigen Dinge zu entwickeln gedrängt sein. 
Doch können solche Theorien nur einen vorläufigen Charakter besigen. 
Daß wir es in der Gesellschaft und in der Kultur mit einem selb- 
ständigen Gegenstand zu tun haben, können wir erst in dem 
Maße erkennen, in dem wir uns von den überlieferten individualistischen 
Anschauungen frei machen. Denn diese gehen bekanntlich dahin, daß nur 
das Individuum eine eigene Realität besigt, die Gesellschaft aber nur 
eine Summe von solchen und die Kultur nur eine Art Anhängsel ihrer, 
heide also nichts im Wesen Neues und Eigenes bedeuten. Tatsächlich ist 
es jedoch umgekehrt. Die Gesellschaft sowohl wie die einzelnen Kultur- 
güter und die gesamte Kultur eines Volkes bilden selbständige Einheiten 
von einheitlichem Charakter, haben eigene Aufbaugeseße und führen ihr 
eigenes Leben. Sie haben zwar die Existenz von Personen zur Voraus- 
segung, bilden jedoch ihnen gegenüber eigene Gebilde, teils wie die Grup- 
pen und sonstige Gesellschaften von überpersönlichem, teils wie die Kul- 
turen und Kulturgüter von unpersönlichem Charakter. Das Verhältnis 
zwischen dem menschlichen Substrat und den objektiven Gebilden ist 
dabei genau betrachtet ein zweiseitiges: einerseits sind Gruppen und Kul- 
turen von ihrem Substrat abhängig und durch dieses bestimmt; anderer- 
seits führen sie in gewissen Grenzen ihnen gegenüber ein unabhängiges 
Leben und treten ihnen als objektive Mächte gegenüber. Doch ist diese 
Unabhängigkeit nur eine relative und darf nicht als eine absolute auf- 
zefaßt werden, wie es die bekannten populären und mythischen Anschau- 
ungen tun, die im Staat oder der Religion oder der Moral eines Volkes 
Werke erblicken, die von transzendenten Mächten ins Leben gerufen sind. 
Näheres $ 27.) 
3. Wir werfen jegt einen Blick auf die Gliederung der 
Soziologie, wobei es uns angesichts der bekannten Neigungen zu einer 
uferlosen Ausdehnung der Soziologie nicht nur darauf ankommt, was zur 
Soziologie im Sinne einer einheitlichen Wissenschaft gehört, sondern 
ebensosehr, was nicht dazu gehörenkann. (Beginnen wir mit der 
Lehre von der Gesellschaft, also der „Gesellschaftssoziologzie‘. Sie hat
	        
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