Full text: Gesellschaftslehre

176 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
menhängen. Der erste Tatbestand ist „subjektiver“, d. h. psychologischer 
Art: das Individuum erlebt als Glied der Sozialwelt Zustände spezifischer 
Verbundenheit. Der zweite und dritte Tatbestand ist objektiver Art 
and bezieht sich auf die Gesellschaft, wobei diese im einen Fall von 
innen (d. h. nach dem Verhältnis ihrer Mitglieder zu einander), im an- 
dern Fall von außen her betrachtet wird. Der zweite Tatbestand be- 
deutet demgemäß: die Gesellschaft ist dadurch charakterisiert, daß die 
Beziehungen ihrer Mitglieder zu einander eine spezifische innere Einheit 
zeigen. Endlich drittens: die Gruppe (von der wir hier statt von der Ge- 
sellschaft sprechen), in idealtypischer Reinheit betrachtet, zeigt eine Ein- 
heit des Verhaltens, der Gesinnung, überhaupt des Geistes, die in einem 
gewissen Sinne der Einheit des Individuums ähnlich (aber durchaus nicht 
yleich) ist. 
10. Kann man auch bei den geselligen Tieren von einer Gesell- 
schaft sprechen? In der Tat kommen die maßgebenden Tatsachen in 
Keimform wenigstens teilweise bei den höheren Tieren ebenfalls schon 
vor. So gibt es bei ihnen elementare Regungen des Instinktes des Selbst- 
zefühls und des Unterordnungstriebes und damit Keimformen der in 
ihnen enthaltenen spezifischen Verbundenheit. Wir finden ferner bei 
den höheren geselligen Tieren eine Kundgabe und Gegenkundgabe von 
Gefühlen, die uns ganz an den sozialen Verkehr der Menschen erinnert, 
und werden zu der Annahme gedrängt, daß sie in elementarer Form 
dasselbe Zusammenfließen der Seelen in sich enthält, wie es uns die 
Analyse des menschlichen Vorganges des Ausdrucks und Verstehens ge- 
zeigt hat. Speziell bei den Haustieren erlebt der Mensch selbst im 
Umgang mit ihnen in elementarer Form eben jenen eigenartigen Kontakt. 
Wir müssen demgemäß sagen: auch bei gewissen Tieren ist von einer 
Gesellschaft in einer Keimform zu sprechen. Es stimmt dieses Ergeb- 
nis ganz zu der Anschauung, daß die Tiere, wenn man auch ihre sonstige 
Verschiedenheit vom Menschen früher unterschägt hat, in emotionaler 
Hinsicht ihm näher stehen als man früher angenommen hat; denn die 
hier in Frage kommenden sozialen Erlebnisse stehen zu der allgemeinen 
emotionalen Sphäre des Seelenlebens natürlich in engen Beziehungen. 
Der im Vorstehenden entwickelte Begriff der Gesellschaft bezieht sich nicht nur 
auf Vorgänge, sondern auch und zwar in erster Linie auf Zustände, aus 
denen jene Vorgänge hervorgehen können. Eine Person (im Gegensaß zur Sache) ist 
ein Wesen, das nicht nur tatsächlich Resonanz gibt, sondern vor allem mit Resonanz- 
fähigkeit ausgestattet ist. Und die legtere bestimmt die Auffassung der übrigen So- 
zialwesen von ihm; und zwar ist diese Auffassung nicht nur (oder vielleicht über- 
haupt nicht) in Gestalt einzelner isolierter Bewußtseinsakte vorhanden, sondern sie 
betätigt sich als eine dauernde Färbung des Bewußtseins. Es gilt hier Entsprechen- 
Jes wie für das Erleben des Gemeinschaftsverhältnisses. das ebenfalls garnicht in
	        
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