Full text: Gesellschaftslehre

212 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
Wirbewußtsein, kann nicht die Rede sein. Die Personen als solche bleiben 
;ich fremd, weil die inneren Bedingungen für einen derartigen Zusam- 
menschluß nicht gegeben sind. 
Von einer Gemeinschaft kann bei einem gemeinsamen Erlebnis nur 
lann die Rede sein, wenn dieses als eine Gemeinschaftsangelegenheit 
3mpfunden wird. Damit dies aber eintreten kann, muß ein Gemein- 
;schaftsbewußtsein bereits vorhanden sein. Oder das Erlebnis muß so 
tief greifen, daß es ein Gemeinschaftsbewußtsein erzeugt; deren Ent- 
stehung aber ist ein besonderer Akt, der unter Umständen eintreten, 
ebensogut aber ausbleiben kann. Und auch wo eine Gemeinschafts- 
zesinnung bereits besteht, ist von Gemeinschaftsaktionen oder sonstigen 
Gemeinschaftserlebnissen nur dann zu sprechen, wenn sich die Erlebnisse 
auf Angelegenheiten beziehen, die als Angelegenheiten der Gemeinschaft, 
nicht etwa als private Angelegenheiten aller einzelnen Beteiligten emp- 
funden werden. Das Wandern wird so als Gemeinschaftssache vom 
Wandervogel empfunden, weil es als Ausdruck einer bestimmten Ge- 
zinnung erscheint, die zum Wesen des Wandervogels gehört. Wenn fer- 
ner bei einem Eisenbahnunfall alle verschont Gebliebenen zusammen- 
wirken zur Hilfe und zur Beseitigung der Folgen, so kann hierbei unter 
Umständen eine „Notgemeinschaft“ entstehen; aber nur deswegen, weil 
die Beteiligten durch die W.ucht des Ereignisses einander so nahe gerückt 
zind, daß die Schranke, die das Ich vom Ich trennt, niedergelegt wird. 
Was die Beteiligten zusammenhält, ist dann die so entstandene innere 
Einheit, nicht das Ereignis als solches. Von einer „Erlebnisgemeinschaft“ 
in dem Sinne zu sprechen, daß das gemeinsame Erleben von sich aus die 
Kraft hat Gemeinschaft zu erzeugen, ist daher nicht möglich, ohne den 
Sprachgebrauch zu verwirren!). Und wenn man von einer Schicksals- 
yemeinschaft spricht, so will auch dieses Wort richtig verstanden sein: 
las Schicksal stiftet Gemeinschaft nicht, weil eine Gleichheit äußerer 
Ereignisse diese notwendig von sich aus zur Folge hat, sondern nur als 
3ine Kraft, die die Seelen in der gleichen Richtung gestaltet und dadurch 
snander naherückt. Äußere Tatsachen, insbesondere Not, Druck und 
Angriff können immer nur Bedingungen, nicht Ursachen der Gemein- 
ı) Die erste Auflage dieses Buches hatte. sich leider dieser Verwirrung schuldig 
zemacht. Was dort als „Erlebnisgemeinschaft‘“ bezeichnet wurde, war im übrigen der 
Sache nach klar von der (durch Ichverbundenheit gekennzeichneten) „Wesensgemein- 
;chaft“ unterschieden. Jedoch bedeutete das Wort „Gemeinschaft“ dort in gewissen Zu- 
sammenhängen das erste Verhältnis und kam so auf diejenige allgemeine innere Ver- 
bundenheit hinaus, die in der neuen Auflage als Sozialverhältnis bezeichnet ist, wäh- 
trend anderorten „Gemeinschaft“ entsprechend der neuen Auflage in dem engeren Sinn 
von „Wesensgemeinschaft“ (d. h. Ichverbundenheit) gebraucht wurde. — Vgl. dazu die 
Literaturangaben am Ende dieses Paragraphen.
	        
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