Full text : Gesellschaftslehre

212 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

Wirbewußtsein, kann nicht die Rede sein. Die Personen als solche bleiben
;ich fremd, weil die inneren Bedingungen für einen derartigen Zusammenschluß
 nicht gegeben sind.
Von einer Gemeinschaft kann bei einem gemeinsamen Erlebnis nur
lann die Rede sein, wenn dieses als eine Gemeinschaftsangelegenheit
3mpfunden wird. Damit dies aber eintreten kann, muß ein Gemein-;schaftsbewußtsein
 bereits vorhanden sein. Oder das Erlebnis muß so
tief greifen, daß es ein Gemeinschaftsbewußtsein erzeugt; deren Entstehung
 aber ist ein besonderer Akt, der unter Umständen eintreten,
ebensogut aber ausbleiben kann. Und auch wo eine Gemeinschaftszesinnung
 bereits besteht, ist von Gemeinschaftsaktionen oder sonstigen
Gemeinschaftserlebnissen nur dann zu sprechen, wenn sich die Erlebnisse
auf Angelegenheiten beziehen, die als Angelegenheiten der Gemeinschaft,
nicht etwa als private Angelegenheiten aller einzelnen Beteiligten empfunden
 werden. Das Wandern wird so als Gemeinschaftssache vom
Wandervogel empfunden, weil es als Ausdruck einer bestimmten Gezinnung
 erscheint, die zum Wesen des Wandervogels gehört. Wenn ferner
 bei einem Eisenbahnunfall alle verschont Gebliebenen zusammenwirken
 zur Hilfe und zur Beseitigung der Folgen, so kann hierbei unter
Umständen eine „Notgemeinschaft“ entstehen; aber nur deswegen, weil
die Beteiligten durch die W.ucht des Ereignisses einander so nahe gerückt
zind, daß die Schranke, die das Ich vom Ich trennt, niedergelegt wird.
Was die Beteiligten zusammenhält, ist dann die so entstandene innere
Einheit, nicht das Ereignis als solches. Von einer „Erlebnisgemeinschaft“
in dem Sinne zu sprechen, daß das gemeinsame Erleben von sich aus die
Kraft hat Gemeinschaft zu erzeugen, ist daher nicht möglich, ohne den
Sprachgebrauch zu verwirren!). Und wenn man von einer Schicksalsyemeinschaft
 spricht, so will auch dieses Wort richtig verstanden sein:
las Schicksal stiftet Gemeinschaft nicht, weil eine Gleichheit äußerer
Ereignisse diese notwendig von sich aus zur Folge hat, sondern nur als
3ine Kraft, die die Seelen in der gleichen Richtung gestaltet und dadurch
snander naherückt. Äußere Tatsachen, insbesondere Not, Druck und
Angriff können immer nur Bedingungen, nicht Ursachen der Gemeinı)

 Die erste Auflage dieses Buches hatte. sich leider dieser Verwirrung schuldig
zemacht. Was dort als „Erlebnisgemeinschaft‘“ bezeichnet wurde, war im übrigen der
Sache nach klar von der (durch Ichverbundenheit gekennzeichneten) „Wesensgemein-;chaft“
 unterschieden. Jedoch bedeutete das Wort „Gemeinschaft“ dort in gewissen Zusammenhängen
 das erste Verhältnis und kam so auf diejenige allgemeine innere Verbundenheit
 hinaus, die in der neuen Auflage als Sozialverhältnis bezeichnet ist, wähtrend
 anderorten „Gemeinschaft“ entsprechend der neuen Auflage in dem engeren Sinn
von „Wesensgemeinschaft“ (d. h. Ichverbundenheit) gebraucht wurde. — Vgl. dazu die
Literaturangaben am Ende dieses Paragraphen.
            
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