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Einleitung.
also die Aufstellung von Typen für das gesamte Gebiet der Geschichte in
der Art wie es Lamprecht und Breysig, Müller-Lyer und Spengler ausgeführt
haben, ein Gebiet für sich. — In Frage kommen können für die
Soziologie vielmehr nur solche Gesege, die mit den in der allgemeinen
Kulturlehre (oder auch in der Gesellschaftslehre) entwickelten Begriffen
selbst operieren. Läßt sich z. B. feststellen, daß es hinsichtlich des Grades
der Objektivität der Kultur gewisse Regelmäßigkeiten gibt, so würde
ein solches Gesetz (etwa als Geseg der zunehmenden Objektivität der
Kultur) hierher gehören. 4
In enger Beziehung zu dem Problem des Über- und Unterbaues steht die bekannte
„soziologische“ Betrachtungsweise der geistigen (und evtl. auch der übrigen)
Kulturgüter, die nach der Abhängigkeit der Religion, Kunst usw., von den wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Zuständen (und evtl. auch nach der Abhängigkeit der politischen
oder wirtschaftlichen Verhältnisse von dem Grade der Gemeinschafts- oder der
Kampfverhältnisse) fragt. Planmäßige Untersuchungen dieser Art können entweder in
historischer oder in systematischer Form angestellt werden. Kantorowicz bezeichnet
diese Forschungsgebiete als Sozialgeschichte und Sozialtheorie (s. u.) und faßt sie
als Grenzgebiete der Soziologie auf. Das legtere ist jedenfalls das engste Verhältnis,
in das man sie zur Soziologie als eigener Wissenschaft bringen kann; denn die Durchführung
derartiger Arbeiten erfordert die volle Beherrschung des jeweiligen historijschen
Stoffes und gehört deswegen an sich in die jeweilige historische oder systematische
Disziplin. So wird man Max Webers Religionssoziologie, die den Zusammenhang
der Religion mit der Wirtschaft über eine Anzahl von Kulturen verfolgt, am
besten als eine Kombination von Religionsgeschichte und Wirtschaftsgeschichte rubrizieren.
Weiter kann sich eine Kultursoziologie mit den einzelnen
Kulturgütern befassen. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine
Spezialisierung der allgemeinen Kultursoziologie, indem deren Probleme
in ihrer Anwendung auf einzelne Kulturgüter eine besondere Gestalt
annehmen. Man kann z. B. der Sprache oder Sitte gegenüber fragen
nach. dem Grad von Objektivität, den sie besigen, ebenso nach der Art
ihrer Selbständigkeit und Unselbständigkeit gegenüber der sie tragenden
Gruppe. nach dem Mechanismus ihrer Erhaltung und ihres Wandels usw.
Weiter kommt eine soziologische Betrachtung einzelner Kulturen
in Frage. Hierüber ist grundsäglich dasselbe zu sagen wie über
die Behandlung einzelner Völker durch die Gesellschaftssoziologie. Es
sind also zwei Fälle zu unterscheiden: erstens können die Begriffe der
allgemeinen Kultursoziologie angewendet werden zur Charakteristik
einer einzelnen Kultur. Man kann z. B. die Eigenart der chinesischen
Kultur kennzeichnen, indem man zeigt, wie sich die Stileinheit der Kultur
oder ihr objektiver Charakter in diesem besonderen Fall bekundet.
Hier handelt es sich um eine Anwendung der Soziologie auf ein „historisches‘“
Objekt, die eine fachmännische Kenntnis desselben vorausseßt