Full text: Gesellschaftslehre

Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 237 
Schon Goethe hat im Urmeister die einigende Kraft vereint erhebenden Thea- 
tergenusses gerühmt: „Wo verbindet sich die Gesellschaft angenehmer, wo müssen die 
Menschen eher eingestehen, daß sie Brüder sind, als wenn sie an der Gestalt, an 
dem Munde eines Einzigen hangend alle in ‚einer Empfindung schwebend empor- 
getragen werden?“ 
Auch abgesehen von der inneren Annäherung gehen von derartigen 
Zuständen gleicher kollektiver Verfassung spezifische Wirkungen aus. 
Eine davon bedarf keiner Ausführung: die Steigerung der ur- 
sprünglichen Gefühle durch sogenannte Wechselwirkung. 
Vom gemeinsamen Singen und Tanzen, von Festen und Gelagen ist dieser 
Vorgang allgemein bekannt.“ Auch die allgemeine Gesprächigkeit bei 
derartigen Veranstaltungen, bei der der Inhalt kaum eine Rolle spielt, 
jenes inhaltlose Durcheinanderreden, das man als Gesellschaftsgeräusch 
bezeichnen könnte, scheint mit Lustgefühlen verknüpft zu sein, die der 
gleichen Steigerung unterliegen. „Die gleichen Handlungen“, sagt James, 
„im Verein mit einer Masse ausgeführt, scheinen viel mehr zu bedeuten, 
als allein ausgeführt. Ein Spaziergang inmitten einer Volksmenge an 
einem Feiertagsnachmittag, ein Ausflug, um Bier oder Kaffee in einem 
öffentlichen Lokal ... zu trinken sind Beispiele hierfür. Es ist uns 
nicht etwa nur unterhaltend, so viele Fremde zu sehen, sondern es ist 
dabei ein ganz besonderer Reiz, unseren Teil an dem Kollektivleben der 
Masse zu haben.“?) 
Über die bloße Steigerung der gegebenen Erlebnisqualitäten hinaus 
geht ferner eine eigentümliche Vertiefung und Umfärbung 
des Erlebnisses durch die Kollektivierung, wie man diese z. B. bei Aus- 
flügen und Reisen zu mehreren unter günstigen Umständen beobachten 
kann. Dieselben Gegenstände bieten dem einzelnen Menschen viel 
weniger als mehreren verbundenen, falls diese hinreichend aufeinander 
abgestimmt sind, wobei das Verhältnis zu zweien gegenüber jeder größe- 
ren Zahl durch die Möglichkeit seiner Intimität bevorzugt ist. Es wirkt 
hier nicht nur die gesteigerte Intensität und Wärme, mit der die Ein- 
drücke erlebt werden, sondern vor allem der Inhalt selber wird reicher 
und tiefer. Soweit es sich ferner um sinnlichen Genuß in der Gesellig- 
keit handelt, erfährt dieser eine Steigerung und Veredelung durch die 
Tatsache der Objektivierung, die mit dem Gewahrwerden des 
gleichen Erlebnisses am Partner verbunden ist. Und ähnlich gilt für alle 
Erlebnisse mit geistigem Inhalt, daß durch Zustimmung eines Teilneh- 
mers gleichsam ihre objektive Berechtigung gewährleistet wird. Die Er- 
lebnisse werden so überall aus dem Gebiete der reinen Subjektivität 
1) James, Psychology II, 48. James selber gebraucht das Beispiel übrigens in 
einem andern Zusammenhang.
	        
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