Full text: Gesellschaftslehre

Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies. 
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sonst herrschende kritische Haltung grell absticht. Im großen Maße 
dasselbe haben wir jüngst im Weltkriege erlebt, bei dem geistigen Kampf 
der Nationen gegeneinander. Begreiflich, daß der eine Teil dem andern 
als in seiner Urteilskraft geschwächt oder völlig gestört, als blind oder 
verrückt erscheint und auch der Zuschauer oft einen ähnlichen Eindruck 
empfängt (vgl. $ 7,4). 
Von andrer Färbung ist beim Machtverhältnis das Fremd- 
heitsbewußtsein. Es bedeutet hier nicht eine absolute Nichtzusammen- 
gehörigkeit, sondern einen Sinn für Distanz, d. h. ein Bewußtsein der 
Andersartigkeit verbunden mit einem solchen einer gewissen Zugehörig- 
keit. Es besteht bei jeder Teilgruppe ein Bewußtsein nicht gleichartig, 
insbesondere nicht wertgleich zu sein. Es bedeutet für die bevorzugte 
Teilgruppe die Berechtigung, sich in gewissen Grenzen über die Inter- 
essen der anderen hinwegzuseßen, sich auf ihre Kosten zu bereichern oder 
auszudehnen. Für die andere Teilgruppe bedeutet es entsprechend eine 
Überzeugung, daß der überlegene Teil zu einer solchen Haltung berech- 
tigt ist. 
Endlich gehen damit Hand in Hand entsprechende Verschieden- 
heiten der Gesinnung. In der Gemeinschaft überwiegen die Gefühle 
der Neigung und Liebe, insbesondere die spezifische Einschägung aller 
zum Gemeinschaftskreise Zugehörigen als Wesen von besonderer Quali- 
tät. Im Anerkennungsverhältnis fehlt dazu die erforderliche Wärme. 
Das Verhältnis ist „kühl“, aber verbunden mit dem Bewußtsein eines 
gewissen, in bestimmten Zusammenhängen als gleich anzusehenden Wer- 
tes: das Verhältnis ist durch das Gefühl der Achtung gekennzeichnet. 
Im Kampfverhältnis herrscht ausgesprochene Ablehnung, die sich bis zum 
Haß steigern kann. Je näher sich die sich Bekämpfenden von Haus aus 
stehen, desto mehr überwiegt der Typus der Haßgesinnung, weil in die- 
sem Falle beide Teile gewissermaßen sich selbst erst auseinanderreißen 
und in die zum Kampfe erforderliche Verfassung hineinzwingen müs- 
sen. — Im Machtverhältnis ist der Gefühlszustand bestimmt durch ein Be- 
wußtsein der Wertverschiedenheit. Seine Stimmung ist diejenige eines 
Herabblickens auf der einen Seite und eines Emporblickens auf der an- 
deren. 
Natürlich ist bei diesen Andeutungen immer an reine Verhältnisse ge- 
dacht. Bei Mischungen ändern sich die Eigenschaften entsprechend. Wo z. B. das 
Machtverhältnis eine Tendenz hat zum reinen Sachverhältnis zu werden, wie vielfach 
im modernen Wirtschaftsleben, da kann sich das Herabblicken des überlegenen Teiles 
zu absoluter Gleichgültigkeit steigern. Eine andere Färbung entsteht, wenn das Macht- 
verhältnis von unten her nicht mehr voll anerkannt wird. Es kann z. B. ein gewisses 
dumpfes Bewußtsein der Schädigung vorhanden, aber durch den Unterordnungstrieb 
Vierkandt, Gesellschaftslehre. 
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