Full text : Gesellschaftslehre

Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

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sonst herrschende kritische Haltung grell absticht. Im großen Maße
dasselbe haben wir jüngst im Weltkriege erlebt, bei dem geistigen Kampf
der Nationen gegeneinander. Begreiflich, daß der eine Teil dem andern
als in seiner Urteilskraft geschwächt oder völlig gestört, als blind oder
verrückt erscheint und auch der Zuschauer oft einen ähnlichen Eindruck
empfängt (vgl. $ 7,4).
Von andrer Färbung ist beim Machtverhältnis das Fremdheitsbewußtsein.
 Es bedeutet hier nicht eine absolute Nichtzusammengehörigkeit,
 sondern einen Sinn für Distanz, d. h. ein Bewußtsein der
Andersartigkeit verbunden mit einem solchen einer gewissen Zugehörigkeit.
 Es besteht bei jeder Teilgruppe ein Bewußtsein nicht gleichartig,
insbesondere nicht wertgleich zu sein. Es bedeutet für die bevorzugte
Teilgruppe die Berechtigung, sich in gewissen Grenzen über die Interessen
 der anderen hinwegzuseßen, sich auf ihre Kosten zu bereichern oder
auszudehnen. Für die andere Teilgruppe bedeutet es entsprechend eine
Überzeugung, daß der überlegene Teil zu einer solchen Haltung berechtigt
 ist.

Endlich gehen damit Hand in Hand entsprechende Verschiedenheiten
 der Gesinnung. In der Gemeinschaft überwiegen die Gefühle
der Neigung und Liebe, insbesondere die spezifische Einschägung aller
zum Gemeinschaftskreise Zugehörigen als Wesen von besonderer Qualität.
 Im Anerkennungsverhältnis fehlt dazu die erforderliche Wärme.
Das Verhältnis ist „kühl“, aber verbunden mit dem Bewußtsein eines
gewissen, in bestimmten Zusammenhängen als gleich anzusehenden Wertes:
 das Verhältnis ist durch das Gefühl der Achtung gekennzeichnet.
Im Kampfverhältnis herrscht ausgesprochene Ablehnung, die sich bis zum
Haß steigern kann. Je näher sich die sich Bekämpfenden von Haus aus
stehen, desto mehr überwiegt der Typus der Haßgesinnung, weil in diesem
 Falle beide Teile gewissermaßen sich selbst erst auseinanderreißen
und in die zum Kampfe erforderliche Verfassung hineinzwingen müssen.
 — Im Machtverhältnis ist der Gefühlszustand bestimmt durch ein Bewußtsein
 der Wertverschiedenheit. Seine Stimmung ist diejenige eines
Herabblickens auf der einen Seite und eines Emporblickens auf der anderen.


Natürlich ist bei diesen Andeutungen immer an reine Verhältnisse gedacht.
 Bei Mischungen ändern sich die Eigenschaften entsprechend. Wo z. B. das
Machtverhältnis eine Tendenz hat zum reinen Sachverhältnis zu werden, wie vielfach
im modernen Wirtschaftsleben, da kann sich das Herabblicken des überlegenen Teiles
zu absoluter Gleichgültigkeit steigern. Eine andere Färbung entsteht, wenn das Machtverhältnis
 von unten her nicht mehr voll anerkannt wird. Es kann z. B. ein gewisses
dumpfes Bewußtsein der Schädigung vorhanden, aber durch den Unterordnungstrieb
Vierkandt, Gesellschaftslehre.

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