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Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit.
Bauern Widerstand findet, beginnt sie doch, sich unter der Form zahl
loser Genossenschaften verschiedener Art zu verwirklichen — unter
denen die des gegenseitigen Kredites die interessantesten sind, -weil ihr
bezeichnendster Zug gerade darin liegt, ihren Mitgliedern die Haftung
„in solidum“ für alle Schulden der Genossenschaft aufzuerlegen 1 ).
Die praktischen Folgen der solidaristischen Idee sind übrigens
bei weitem noch nicht erschöpft. Sie können hauptsächlich in der
Form einschneidender Veränderungen in der Auffassung und den
Eigenschaften des Besitzrechtes in Erscheinung treten. Die alte
Formel, „der Besitz, eine soziale Funktion“, die sich dem streng indi
vidualistischen Eigentum, dem Dominium ex jure Quiritum
gegenüberstellte, bis heute jedoch nur eine Metapher geblieben ist,
kann, dank der Solidarität, zur Wirklichkeit werden. Da das Eigen
tum immer ausgesprochener als das Ergebnis anonymer Kooperation
erscheint, eines Zusammentreffens von Ursachen, die zum guten Teil
unpersönlich sind, strebt es darauf hin, sich, wenn auch nicht in der
kollektivistischen Sozialisation zu verflüchtigen, so doch zum wenigsten
den kollektiven Endzielen mehr und mehr anzupassen. Ein französischer
Philosoph, Alfred Foüilleb 1 2 ), hat diese Seite des gesellschaftlichen
Miteigentums, die mit allem individuellen Besitz unlösbar verknüpft
ist, besonders nachdrucksvoll herausgearbeitet.
Dieser Einfluß des Solidarismus auf das Recht hat eine ganze
Bewegung geschaffen, der von einigen der Name Eechtssozialis-
mus beigelegt worden ist, eine Bezeichnung, die allerdings nicht
ganz klar scheint. Die Juristen, die sich bemühen, das bestehende
Recht auf Grund dieses Prinzips zu erneuern, nehmen keineswegs
den Quasi-Kontrakt als Grundlage ihrer juristischen Rekonstruktionen
an, wie es die Solidaristen tun, sondern sie erkennen das Eigentums
recht in seinem absoluten Sinne nicht mehr an, auf Grund dessen es
für den Eigentümer keine Verantwortlichkeit mit sich bringt, so
lange er innerhalb seines Rechtes als Eigentümer handelt (qui suo
jure utitur neminem laedere videtur). — Sie ordnen
es im Gegenteil dem Rechte der Gemeinschaft unter, indem sie sich
auf die neue Theorie des sogenannten „Rechtsmißbrauches“ stützen.
In geistreicher Weise suchen und finden sie tausend Fälle, in denen
1 ) In Frankreich ist diese Eegel der Solidarität zuerst nur in den Gruppen
der katholischen .Kreditgenossenschaften, die den Namen „Union Durand“ tragen,
zur Anwendung gelangt; obgleich sie heute auch von anderen als diesen Genossen
schaften ausgeübt wird, ist sie doch noch die Ausnahme, während die gleiche Kegel
in 20000 deutschen Genossenschaften und sogar in italienischen, schweizer usw.
Genossenschaften stets befolgt wird, — ein weiterer Beweis, daß, wenn auch der
Gedanke der Solidarität hauptsächlich französischen Ursprungs ist, man doch seine
Anwendung in anderen Ländern suchen muß.
2 ) La Propriete sociale et la Democratie.