278 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
mit einer gewissen Versuchung verbunden ist, sich der Gegenleistung zu
entziehen, nämlich bei sittlich oder rechtlich anstößigen oder unerlaubten
Geschäften wie Spionage, Verrat oder Schleichhandel. Woher kommt
hier der gute Glaube an die Gegenleistung, wo die Erfahrung den Ver-
tragsbruch wahrscheinlich machen müßte? Woher kommt ferner in der
Politik das Vertrauen zur Erfüllung des Vertrages, zu dem der andere
Teil durch Drohung oder Wortbruch genötigt ist? Es entsteht gewiß
nicht durch die Erfahrung, sondern trot ihrer. Das Vertrauen kann nur
beruhen auf einer Anlage, die durch die Erfahrung zurückgedrängt, aber
nicht aufgehoben ist. Wenn hier der Boden des Vertragsverhältnisses
zunächst von der einen Seite her auf einem an sich schwankenden und
ansicheren Pfade beschritten wird, so wird dies Verhalten begreiflich nur
aus der Annahme, daß der Vorgang des Vertragsschlusses nicht aus sich
heraus die innere Bindung schafft, sondern nur etwas auslöst, wozu die
Disposition im tiefsten Grunde der Seele immer vorhanden ist.
Der alten Lehre, daß alles menschliche Zusammenleben sich auf einen Urvertrag
gründet, schwebte wohl eine unklare Vorstellung von diesem Sachverhalt vor. Was
sie aus dem Vorgange eines einmaligen Vertrages ableiten wollte, war eigentlich die
Vertragsgesinnung. Es ist ein charakteristischer Zug des mythologischen Den-
kens, dauernde Zustände durch einen einmaligen Vorgang erklären zu wollen; und
Jiese Neigung ist von hier aus auch in die Philosophie eingedrungen. Dafür, daß
sigentlich die Vertragsgesinnung gemeint war, spricht insbesondere, daß der Vertrag
zum Teil nur als eine Fiktion aufgefaßt wurde.
23. Geregelte und ungeregelte Verhältnisse.
Inhalt: Das menschliche Zusammenleben zeigt selbst bei den Kampf- und
Machtverhältnissen durchweg eine Neigung zur Regelung, d. h. zur Unterordnung un-
ter gewisse Normen. Das maßgebende Motiv besteht formal in der Tendenz zu einer
jesten Lebensordnung, die allen Gruppen von Haus aus eigen ist; inhaltlich aber in
ainem Willen zur Mäßigung beim Gebrauch der Macht, der teils auf einem kollektiven
Egoismus, teils auf ‚den persönlichen Beziehungen zwischen den beiden Teilgruppen
oeruht. Träger dieses Willens sind entweder die herrschenden Gruppen selbst oder
eine unnarteiische übergeordnete Instanz.
ll. Die weite Verbreitung des Kampf- und des Machtverhältnisses
innerhalb der menschlichen Gesellschaft ist zunächst dazu angetan, uns in
Erstaunen zu versegen. Es erscheint auf den ersten Blick als schwer be-
zreiflich, wie dabei auf die Dauer ein geselliges Verhältnis überhaupt
noch bestehen, wie ein hinreichendes innerliches Zusammenhalten auf-
vechterhalten bleiben kann. Der alte Rationalismus hat sich freilich mit
diesen Fragen nicht gequält, weil er die menschliche Gesellschaft von
vornherein in einem ganz falschen Lichte erblickte. Eben die Kampf- und
Machtverhältnisse haben ihn vor allem in die Irre geführt: indem er sie