Full text: Gesellschaftslehre

278 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
mit einer gewissen Versuchung verbunden ist, sich der Gegenleistung zu 
entziehen, nämlich bei sittlich oder rechtlich anstößigen oder unerlaubten 
Geschäften wie Spionage, Verrat oder Schleichhandel. Woher kommt 
hier der gute Glaube an die Gegenleistung, wo die Erfahrung den Ver- 
tragsbruch wahrscheinlich machen müßte? Woher kommt ferner in der 
Politik das Vertrauen zur Erfüllung des Vertrages, zu dem der andere 
Teil durch Drohung oder Wortbruch genötigt ist? Es entsteht gewiß 
nicht durch die Erfahrung, sondern trot ihrer. Das Vertrauen kann nur 
beruhen auf einer Anlage, die durch die Erfahrung zurückgedrängt, aber 
nicht aufgehoben ist. Wenn hier der Boden des Vertragsverhältnisses 
zunächst von der einen Seite her auf einem an sich schwankenden und 
ansicheren Pfade beschritten wird, so wird dies Verhalten begreiflich nur 
aus der Annahme, daß der Vorgang des Vertragsschlusses nicht aus sich 
heraus die innere Bindung schafft, sondern nur etwas auslöst, wozu die 
Disposition im tiefsten Grunde der Seele immer vorhanden ist. 
Der alten Lehre, daß alles menschliche Zusammenleben sich auf einen Urvertrag 
gründet, schwebte wohl eine unklare Vorstellung von diesem Sachverhalt vor. Was 
sie aus dem Vorgange eines einmaligen Vertrages ableiten wollte, war eigentlich die 
Vertragsgesinnung. Es ist ein charakteristischer Zug des mythologischen Den- 
kens, dauernde Zustände durch einen einmaligen Vorgang erklären zu wollen; und 
Jiese Neigung ist von hier aus auch in die Philosophie eingedrungen. Dafür, daß 
sigentlich die Vertragsgesinnung gemeint war, spricht insbesondere, daß der Vertrag 
zum Teil nur als eine Fiktion aufgefaßt wurde. 
23. Geregelte und ungeregelte Verhältnisse. 
Inhalt: Das menschliche Zusammenleben zeigt selbst bei den Kampf- und 
Machtverhältnissen durchweg eine Neigung zur Regelung, d. h. zur Unterordnung un- 
ter gewisse Normen. Das maßgebende Motiv besteht formal in der Tendenz zu einer 
jesten Lebensordnung, die allen Gruppen von Haus aus eigen ist; inhaltlich aber in 
ainem Willen zur Mäßigung beim Gebrauch der Macht, der teils auf einem kollektiven 
Egoismus, teils auf ‚den persönlichen Beziehungen zwischen den beiden Teilgruppen 
oeruht. Träger dieses Willens sind entweder die herrschenden Gruppen selbst oder 
eine unnarteiische übergeordnete Instanz. 
ll. Die weite Verbreitung des Kampf- und des Machtverhältnisses 
innerhalb der menschlichen Gesellschaft ist zunächst dazu angetan, uns in 
Erstaunen zu versegen. Es erscheint auf den ersten Blick als schwer be- 
zreiflich, wie dabei auf die Dauer ein geselliges Verhältnis überhaupt 
noch bestehen, wie ein hinreichendes innerliches Zusammenhalten auf- 
vechterhalten bleiben kann. Der alte Rationalismus hat sich freilich mit 
diesen Fragen nicht gequält, weil er die menschliche Gesellschaft von 
vornherein in einem ganz falschen Lichte erblickte. Eben die Kampf- und 
Machtverhältnisse haben ihn vor allem in die Irre geführt: indem er sie
	        
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