Full text: Gesellschaftslehre

308 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
bedeutet dieselbe: Art von Zusammenspielen, deren Zustandekommen 
von dem Willen beider Partner abhängt. Wer es im Falle des Angriffs 
fertig bringt, seine Seele zu verschließen, von dem fallen die Worte ab 
wie die Tropfen vom Pudel, wenn er sich schüttelt. Aber normaler- 
weise bringt der Mensch es bekanntlich nicht fertig, sich in dieser Weise 
zu verschließen; vielmehr ist das Normale das „Eingehen“ auf den An- 
zriff. Der Kampf zeigt uns so das merkwürdige Schauspiel, daß der 
Angegriffene sich seinem Gegner zuwendet, um sich von ihm verlegen zu 
lassen, oder vielmehr daß beide Kämpfer sich suchen, um sich gegenseitig 
zu verwunden und verwunden zu lassen. 
Zweitens gehört zum Wesen des sozialen Kampfes die (gegenseitige) 
Anerkennung des Gegners. Wenn der Angegriffene sich gegen den 
Angriff so verhielte wie der Mond, wenn er vom Hunde angebellt wird, 
so wäre der Kampf unmöglich. Umgekehrt also liegt in der Annahme 
zugleich ein Akt der Anerkennung des Gegners als eines bekämpfungs- 
würdigen Menschen. Ein völliges Ignorieren des Gegners macht nicht 
nur den Kampf unmöglich, sondern kann auch der stärkste Ausdruck der 
Überlegenheit und Verachtung sein. 
Wir verfolgen diese beiden Tatsachen zunächst für den besonderen 
Fall des Wortkampfes. Stillschweigende Voraussegung für einen er- 
folgreichen Angriff mit Schmähungen und Vorwürfen ist, daß die Worte 
„sigen‘“, daß sie brennen, sich nicht abschütteln lassen, ins Herz treffen 
usw. Burckhardt betont, daß die Griechen, die in dieser Art Kampf 
Meister waren, ein besonderes Wort dafür hatten: xeotousiv = ins Herz 
schneiden. Aber ins Herz treffen kann man nur den, der sein Herz ge- 
öffnet hat. Wenn ich eines anderen Worte nicht abschütteln kann, so 
habe ich sie in meine Seele als ein Stück von meinem Ich aufgenommen. 
Venn ich mich ferner bemühe, die Vorwürfe des Gegners zu entkräften, 
wenn ich mich überhaupt mit ihm einlasse, so erkläre ich mich dadurch 
von seinem Urteil für abhängig. — Ganz entsprechend liegt der Fall 
beim Duell. Seine Grundlage ist die Überzeugung, daß die Ehre an- 
gegriffen und nur durch das Duell wiederhergestellt werden kann. Darin 
liegt die Voraussegung: der Angreifer kann über die Ehre mitbestimmen, 
der Angegriffene räumt ihm dieses Recht oder diese Macht ein. Er macht 
sich von seinem Urteil mit abhängig. Schon die bloße Aufforderung zum 
Duell ebenso wie seine Annahme ist ein Beweis der. Achtung und An- 
erkennung, weil sie nur im Kreise der Standesgenossen möglich ist. 
Wir verweilen weiter einen Augenblick bei dem Typus des Ach- 
tungskampfes, den wir bereits im vorhergegangenen gestreift 
haben. Wer sich gegen Vorwürfe, Schmähungen und Beleidigungen oder 
herabsegende Zumutungen und Unterstellungen zur Wehr sest, der will 
nicht nur in der Regel seinerseits den Angreifer durch einen Gegenangriff
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.