308 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
bedeutet dieselbe: Art von Zusammenspielen, deren Zustandekommen
von dem Willen beider Partner abhängt. Wer es im Falle des Angriffs
fertig bringt, seine Seele zu verschließen, von dem fallen die Worte ab
wie die Tropfen vom Pudel, wenn er sich schüttelt. Aber normaler-
weise bringt der Mensch es bekanntlich nicht fertig, sich in dieser Weise
zu verschließen; vielmehr ist das Normale das „Eingehen“ auf den An-
zriff. Der Kampf zeigt uns so das merkwürdige Schauspiel, daß der
Angegriffene sich seinem Gegner zuwendet, um sich von ihm verlegen zu
lassen, oder vielmehr daß beide Kämpfer sich suchen, um sich gegenseitig
zu verwunden und verwunden zu lassen.
Zweitens gehört zum Wesen des sozialen Kampfes die (gegenseitige)
Anerkennung des Gegners. Wenn der Angegriffene sich gegen den
Angriff so verhielte wie der Mond, wenn er vom Hunde angebellt wird,
so wäre der Kampf unmöglich. Umgekehrt also liegt in der Annahme
zugleich ein Akt der Anerkennung des Gegners als eines bekämpfungs-
würdigen Menschen. Ein völliges Ignorieren des Gegners macht nicht
nur den Kampf unmöglich, sondern kann auch der stärkste Ausdruck der
Überlegenheit und Verachtung sein.
Wir verfolgen diese beiden Tatsachen zunächst für den besonderen
Fall des Wortkampfes. Stillschweigende Voraussegung für einen er-
folgreichen Angriff mit Schmähungen und Vorwürfen ist, daß die Worte
„sigen‘“, daß sie brennen, sich nicht abschütteln lassen, ins Herz treffen
usw. Burckhardt betont, daß die Griechen, die in dieser Art Kampf
Meister waren, ein besonderes Wort dafür hatten: xeotousiv = ins Herz
schneiden. Aber ins Herz treffen kann man nur den, der sein Herz ge-
öffnet hat. Wenn ich eines anderen Worte nicht abschütteln kann, so
habe ich sie in meine Seele als ein Stück von meinem Ich aufgenommen.
Venn ich mich ferner bemühe, die Vorwürfe des Gegners zu entkräften,
wenn ich mich überhaupt mit ihm einlasse, so erkläre ich mich dadurch
von seinem Urteil für abhängig. — Ganz entsprechend liegt der Fall
beim Duell. Seine Grundlage ist die Überzeugung, daß die Ehre an-
gegriffen und nur durch das Duell wiederhergestellt werden kann. Darin
liegt die Voraussegung: der Angreifer kann über die Ehre mitbestimmen,
der Angegriffene räumt ihm dieses Recht oder diese Macht ein. Er macht
sich von seinem Urteil mit abhängig. Schon die bloße Aufforderung zum
Duell ebenso wie seine Annahme ist ein Beweis der. Achtung und An-
erkennung, weil sie nur im Kreise der Standesgenossen möglich ist.
Wir verweilen weiter einen Augenblick bei dem Typus des Ach-
tungskampfes, den wir bereits im vorhergegangenen gestreift
haben. Wer sich gegen Vorwürfe, Schmähungen und Beleidigungen oder
herabsegende Zumutungen und Unterstellungen zur Wehr sest, der will
nicht nur in der Regel seinerseits den Angreifer durch einen Gegenangriff