Full text : Gesellschaftslehre

AL

64 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
da nur schwer aufkommen, wo das Gesamtverhältnis der Beteiligten zueinander
 das Gegenteil der Gemeinschaft ist. In derartigen Vertragsund
 Machtverhältnissen verkümmert daher der Unterordnungstrieb mehr
oder weniger. Ein gewisser Einschlag bleibt freilich auch hier noch durchweg
 bestehen; schon deswegen, weil jeder Trieb ein starkes Bedürfnis
nach Befriedigung hat und da, wo diese auszubleiben droht, schließlich
jede Situation benugt, die ihm die Möglichkeit dazu gibt. So werden
wir auch bei dem Fabrikarbeiter im allgemeinen noch ein anderes Verhältnis
 zu seiner Arbeit als das reine Lohninteresse annehmen müssen,
nämlich ein Interesse an der Lösung der Aufgaben, einen Willen, sich in
die sachliche Ordnung einzufügen. Auch sonst zeigt ja die Erfahrung,
daß eine solche Gesinnung in unserem Erwerbsleben weit verbreitet ist.
— Aber es liegt überhaupt im Wesen des Gehorsams die innere
Einfügung, wie sie unmittelbar erlebt wird. Kiner einzelnen Aufforderung
 kommt man unter Umständen lediglich deswegen nach, weil
man der überlegenen Stärke weichen muß: aber von dem echten Gehorsam
 unterscheidet sich dieses Verhalten innerlich deutlich als eine
bloße äußere Folgsamkeit. Wo aber dauernde Anordnungen
und Regelungen auftreten, da wird sich, mögen sie anfangs auch innerlich
als etwas Unberechtigtes abgelehnt werden, auf die Dauer durchweg das
Gefühl der Achtung und der Anerkennung im Sinne der inneren Unterordnung
 einstellen. Das ist eben die große soziale Bedeutung unseres
Triebes: die Macht braucht von Haus aus nicht zu drohen oder zu locken,
sondern sie wirkt durch sich selbst. Sie kann sich jenen Umweg sparen.
Je größer freilich die innere Fremdheit jener Macht, desto mehr ist sie
doch wieder zu solchen Umwegen genötigt. In dieser Beziehung entfernen
 sich alle Herrschafts- und Klassenverhältnisse weit von der Einfachheit
 ursprünglicher Zustände.
Normalerweise enthält also der Gehorsam einen Einschlag von
Freiwilligkeit in sich, dessen Stärke sich bis zur Alleinherrschaft
steigern kann. Den legten Fall zeigen mit großer Deutlichkeit die politischen
 Zustände der Naturvölker auf den tieferen und tiefsten Stufen.
Der Häuptling, der keine Zwangsgewalt hat, kann nur durch >moralische«
 Mittel wirken und muß sich auf den guten Willen der Stammesgenossen
 stügen. Handelt er gegen ihre Neigung, so muß er mit der
Möglichkeit rechnen, entweder verlassen oder abgesegt zu werden. Die
Quellen sprechen es oft direkt aus, daß lediglich seine Autorität die
Grundlage seines Einflusses ist; dementsprechend hängt seine Wahl gewöhnlich
 von persönlichen Vorzügen wie Mut, Beredsamkeit, Zauberkunst
 usw. ab.

13 Ts ist wichtie, sich von der ungeheuren Bedeutung des
            
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