Full text: Grundzüge der Theorie der Statistik

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jeweils 28509 und 6687 Personen mitgeteilt. Die Werte, welche 
man in der oben beschriebenen Weise für den Durchschnitt und den 
mittleren Fehler ableiten kann, sind 
für Venedig g, = 166,6 cm, 14 = V 30,470 = 5,5 cm 
für Sardinien g, = 161,9 cm, u = V19,185 = 4,4 cm. 
Gemäß dem im $ 155 Entwickelten findet man als Ausdruck 
für den mittleren Fehler der Durchschnitte die Werte 
UM 1/30,470 __ 
Us = 728509 = Ve 509 0,0327 
Wo 9/19,185 _ 
= = =V = 0,0534. 
Da zur Bestimmung von g, mehr Messungen zur Verfügung 
standen als zur Bestimmung von g,, so findet man auch, daß der 
mittlere Fehler bei g, bedeutend kleiner als bei g, ist, obgleich 
sich die Messungen, durch die g, bestimmt wird, etwas stärkeı 
streuen als die für g, benutzten Faktoren. 
Hieraus folgert man dann weiter, daß der mittlere Fehler im 
Verteilungsgesetz für die Differenz der Durchschnitte g, und g, 
(RER a E00 
sein muß, und da die eigentliche Differenz der ermittelten Durch- 
schnitte 4,7 cm ist, handelt es sich hier um einen Unterschied, welcheı 
das 70- bis 80fache des mittleren Fehlers ausmacht. Es muß somit 
als ganz unwahrscheinlich angesehen werden, daß der faktisch er- 
mittelte Unterschied der Durchschnitte verschwinden oder in ent- 
gegengesetzter Richtung gehen würde, falls sich die Messungen unter 
den gleichen Umständen wiederholen ließen. 
181. Ganz entsprechende Betrachtungen ließen sich nun über 
diejenigen Verteilungen nach Körpergröße anstellen, welche man 
bei der gesonderten Betrachtung von Personen eines bestimmten 
Alters erhält, und man könnte sich dabei das höchst interessante 
Problem des Aufhörens des Wachstums beleuchtet denken; man 
wird jedoch, wenn man hierzu die Messungen des Militärs be- 
nutzt, auf die Schwierigkeiten stoßen, daß ein solches Material 
in dieser Beziehung nicht repräsentativ ist. Dies kommt hier da- 
durch zum Vorschein, daß die jüngeren Altersklassen durchweg 
eine größere Körperlänge als die älteren aufweisen, was seine ein- 
fache Erklärung in dem Umstand hat. daß die Wehrpflichtigen.
	        
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