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Verein für chemische Industrie in Mainz.
Diese Bestimmung, welche auch in die Satzungen der späteren Kassen übergegangen
ist, hat nie zu Mißbräuchen geführt; es hat sich vielmehr gezeigt, daß die Arbeiter das Geld
ihrer Kasse wohl zu Rat zu halten wissen.
Als im Jahre 1883 das Krankenkassenwesen staatlich geregelt wurde, erhielt jede der
Fabriken eine neue Krankenkasse nach gesetzlicher Vorschrift; die alten Hilfskassen
blieben aber bestehen und befassen sich nur noch mit Pensionierungen und Beihilfen in be
sonderen Notfällen.
PENSIONSANSTALT. Da die Verbände der einzelnen Fabriken sich als zu klein er
wiesen, um die unvermeidlichen Schwankungen in den Erfordernissen der Pensionierungen
auszugleichen, wurde von der Firma noch eine allen Arbeitern gemeinsame Pensionsanstalt
gegründet, zu der die Arbeiter keine Beiträge zahlen.
Im Jahre 1905 wurden dann auch die Leistungen der Arbeiter zu den Hilfskassen auf
gehoben, so daß die Arbeiter jetzt nur noch die Beiträge zu den Betriebskrankenkassen
zahlen, da auch die Firma die Beiträge für die Alters- und Invaliditätsversicherung voll trägt.
Trotzdem sind die Satzungen mehrfach in dem Sinn geändert worden, daß die Leistungen
erhöht wurden.
Gegenwärtig gelten folgende Pensionssätze:
nach einer Dienstzeit
bei stark verminderter
bei völliger Arbeits
von
Arbeitskraft
unfähigkeit
10 Jahren
150 M.
250 M.
15
180 „
300 „
20
210 „
350 „
25
240 „
400 „
30
270 „
450 „
35
300 „
5oo „
70 jährige werden den Arbeitsunfähigen gleich behandelt, wenn sie die Arbeit nieder
legen wollen.
Witwen erhalten je nach ihrem Lebensalter und der Dienstzeit ihres Mannes Pensionen
von 50—200 M. Ferner erhalten Kinder verstorbener Kassenmitglieder, solange sie das
15. Jahr noch nicht zurückgelegt haben, Pensionen von 40—80 M. je nach der Dienstzeit
des Vaters.
Diese Sätze erwiesen sich für Gehilfen und Werkmeister zu gering; es wurde daher
im Jahre 1901 für diese eine besondere Kasse gegründet, welche keine Beiträge von den
Beteiligten erhält und je nach dem bezogenen Gehalt und Dienstalter zu den für Arbeiter
vorgesehenen Pensionen Zuschüsse von 400 900 M. jährlich gewährt.
Die Arbeiterpensions- und Arbeiterhilfskassen haben heute ein Vermögen von etwa
250 000 M.
Für die Beamten wurde 1882 eine besondere Kasse gegründet, welche normale Ge
hälter bis zu 3600 M. berücksichtigt. Sie gewährt:
bei 5jähriger Dienstzeit
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Dabei zahlen die Mitglieder je nach ihrem Dienstalter und der Höhe ihres Gehaltes
12—54 M. jährlich gleich 0,6 1,8 % der Gehaltssumme. Die Firma zahlt 2 % der Gehälter
12,5% des Gehaltes
25,0% „
37,5%
5o,o %
62,5% „
75,o% „
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