Object: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Verein für chemische Industrie in Mainz. 
Diese Bestimmung, welche auch in die Satzungen der späteren Kassen übergegangen 
ist, hat nie zu Mißbräuchen geführt; es hat sich vielmehr gezeigt, daß die Arbeiter das Geld 
ihrer Kasse wohl zu Rat zu halten wissen. 
Als im Jahre 1883 das Krankenkassenwesen staatlich geregelt wurde, erhielt jede der 
Fabriken eine neue Krankenkasse nach gesetzlicher Vorschrift; die alten Hilfskassen 
blieben aber bestehen und befassen sich nur noch mit Pensionierungen und Beihilfen in be 
sonderen Notfällen. 
PENSIONSANSTALT. Da die Verbände der einzelnen Fabriken sich als zu klein er 
wiesen, um die unvermeidlichen Schwankungen in den Erfordernissen der Pensionierungen 
auszugleichen, wurde von der Firma noch eine allen Arbeitern gemeinsame Pensionsanstalt 
gegründet, zu der die Arbeiter keine Beiträge zahlen. 
Im Jahre 1905 wurden dann auch die Leistungen der Arbeiter zu den Hilfskassen auf 
gehoben, so daß die Arbeiter jetzt nur noch die Beiträge zu den Betriebskrankenkassen 
zahlen, da auch die Firma die Beiträge für die Alters- und Invaliditätsversicherung voll trägt. 
Trotzdem sind die Satzungen mehrfach in dem Sinn geändert worden, daß die Leistungen 
erhöht wurden. 
Gegenwärtig gelten folgende Pensionssätze: 
nach einer Dienstzeit 
bei stark verminderter 
bei völliger Arbeits 
von 
Arbeitskraft 
unfähigkeit 
10 Jahren 
150 M. 
250 M. 
15 
180 „ 
300 „ 
20 
210 „ 
350 „ 
25 
240 „ 
400 „ 
30 
270 „ 
450 „ 
35 
300 „ 
5oo „ 
70 jährige werden den Arbeitsunfähigen gleich behandelt, wenn sie die Arbeit nieder 
legen wollen. 
Witwen erhalten je nach ihrem Lebensalter und der Dienstzeit ihres Mannes Pensionen 
von 50—200 M. Ferner erhalten Kinder verstorbener Kassenmitglieder, solange sie das 
15. Jahr noch nicht zurückgelegt haben, Pensionen von 40—80 M. je nach der Dienstzeit 
des Vaters. 
Diese Sätze erwiesen sich für Gehilfen und Werkmeister zu gering; es wurde daher 
im Jahre 1901 für diese eine besondere Kasse gegründet, welche keine Beiträge von den 
Beteiligten erhält und je nach dem bezogenen Gehalt und Dienstalter zu den für Arbeiter 
vorgesehenen Pensionen Zuschüsse von 400 900 M. jährlich gewährt. 
Die Arbeiterpensions- und Arbeiterhilfskassen haben heute ein Vermögen von etwa 
250 000 M. 
Für die Beamten wurde 1882 eine besondere Kasse gegründet, welche normale Ge 
hälter bis zu 3600 M. berücksichtigt. Sie gewährt: 
bei 5jähriger Dienstzeit 
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Dabei zahlen die Mitglieder je nach ihrem Dienstalter und der Höhe ihres Gehaltes 
12—54 M. jährlich gleich 0,6 1,8 % der Gehaltssumme. Die Firma zahlt 2 % der Gehälter 
12,5% des Gehaltes 
25,0% „ 
37,5% 
5o,o % 
62,5% „ 
75,o% „ 
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