Full text: Grundzüge der Theorie der Statistik

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hervorgerufenen größeren Sterblichkeit oder der mit gewissen Krank- 
heiten oder Veranlagungen behafteten Personen. Das Ideal ist erst 
dann erreicht, wenn man auch für solche Personen, z. B. Tuberkulöse, 
die Beiträge rationell berechnen kann. 
380. Von einem rein statistischen Gesichtspunkte aus wird 
ferner aus den im Vorhergehenden behandelten Beispielen erhellen 
laß eine große Versicherungsgesellschaft unter sonst 
gleichen Bedingungen im allgemeinen einer kleinen überlegen 
sein wird; je größer nämlich die Zahl der Versicherungen ist, 
desto genauer lassen sich Vorausberechnungen vornehmen, und eine 
große Gesellschaft braucht, wie oben gezeigt, eine verhältnismäßig 
geringere Prämie als eine kleine und ebenfalls einen kleineren 
Reservefonds. Jedoch gilt diese Regel nicht ohne Ausnahme, da für 
manche Versicherungen die vom Gesetz der großen Zahl vorausgesetzten 
Bedingungen nicht erfüllt sind. Handelt es sich um ein ganzes 
Volk, dann werden die Krankheiten vielleicht den Glücksspielgesetzen 
folgen, bei einer großen Krankenkasse aber, wo die Mitglieder 
keine gegenseitige Kontrolle üben können und die Kasse daher der 
Gefahr ausgesetzt ist, für Simulanten bezahlen zu müssen, stimmen 
lie Zahlen vielleicht weniger gut mit dem faktischen Gesundheits- 
zustande überein als bei einer kleinen Kasse, selbst wenn die neueren 
Erfahrungen darauf hindeuten, daß die fortschreitende Aufklärung 
in der Bevölkerung auf diesem Gebiete erhebliche Schwierigkeiten 
beseitigt hat. Wo in einer Versicherungsgesellschaft Eigennützigkeit 
der andere Ursachen eine Abweichung vom Durchschnitt bewirken 
können, sind besondere Maßregeln zur Umgehung dieser Gefahr zu 
sreffen. In der Lebensversicherung kann man z.B. die Ausstellung 
gines ärztlichen Totenscheins zur Bedingung der Auszahlung der 
Versicherungssumme machen und in der Viehversicherung vergütet man 
beispielsweise mitunter nur einen gewissen Teil des eingetretenen 
Schadens usw. Wo solche Maßregeln nicht ausreichen, wird man 
vielleicht darauf angewiesen sein, den Umfang der Versicherung 
örtlich zu begrenzen. Ein schlagendes Beispiel hierfür bilden die 
zroßen englischen Arbeitervereine, die „affiliated orders“, die unter 
ler Entwicklung der Arbeiterversicherung eine so große Rolle ge- 
Spielt haben. Um die Aufgaben der Krankenkassen zu lösen, hat 
man hier eine Einteilung in kleinere Logen (lodges) vorgenommen, 
während man für die übrigen Versicherungszweige größere Gebiete 
districts) bildete. 
Wenn — von diesen Ausnahmen abgesehen — die großen Ver- 
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