595
hervorgerufenen größeren Sterblichkeit oder der mit gewissen Krank-
heiten oder Veranlagungen behafteten Personen. Das Ideal ist erst
dann erreicht, wenn man auch für solche Personen, z. B. Tuberkulöse,
die Beiträge rationell berechnen kann.
380. Von einem rein statistischen Gesichtspunkte aus wird
ferner aus den im Vorhergehenden behandelten Beispielen erhellen
laß eine große Versicherungsgesellschaft unter sonst
gleichen Bedingungen im allgemeinen einer kleinen überlegen
sein wird; je größer nämlich die Zahl der Versicherungen ist,
desto genauer lassen sich Vorausberechnungen vornehmen, und eine
große Gesellschaft braucht, wie oben gezeigt, eine verhältnismäßig
geringere Prämie als eine kleine und ebenfalls einen kleineren
Reservefonds. Jedoch gilt diese Regel nicht ohne Ausnahme, da für
manche Versicherungen die vom Gesetz der großen Zahl vorausgesetzten
Bedingungen nicht erfüllt sind. Handelt es sich um ein ganzes
Volk, dann werden die Krankheiten vielleicht den Glücksspielgesetzen
folgen, bei einer großen Krankenkasse aber, wo die Mitglieder
keine gegenseitige Kontrolle üben können und die Kasse daher der
Gefahr ausgesetzt ist, für Simulanten bezahlen zu müssen, stimmen
lie Zahlen vielleicht weniger gut mit dem faktischen Gesundheits-
zustande überein als bei einer kleinen Kasse, selbst wenn die neueren
Erfahrungen darauf hindeuten, daß die fortschreitende Aufklärung
in der Bevölkerung auf diesem Gebiete erhebliche Schwierigkeiten
beseitigt hat. Wo in einer Versicherungsgesellschaft Eigennützigkeit
der andere Ursachen eine Abweichung vom Durchschnitt bewirken
können, sind besondere Maßregeln zur Umgehung dieser Gefahr zu
sreffen. In der Lebensversicherung kann man z.B. die Ausstellung
gines ärztlichen Totenscheins zur Bedingung der Auszahlung der
Versicherungssumme machen und in der Viehversicherung vergütet man
beispielsweise mitunter nur einen gewissen Teil des eingetretenen
Schadens usw. Wo solche Maßregeln nicht ausreichen, wird man
vielleicht darauf angewiesen sein, den Umfang der Versicherung
örtlich zu begrenzen. Ein schlagendes Beispiel hierfür bilden die
zroßen englischen Arbeitervereine, die „affiliated orders“, die unter
ler Entwicklung der Arbeiterversicherung eine so große Rolle ge-
Spielt haben. Um die Aufgaben der Krankenkassen zu lösen, hat
man hier eine Einteilung in kleinere Logen (lodges) vorgenommen,
während man für die übrigen Versicherungszweige größere Gebiete
districts) bildete.
Wenn — von diesen Ausnahmen abgesehen — die großen Ver-
9Q*