Object : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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Gegenstände  der
V  olkszäMungsy  or  Schriften

18  43.

184  6.

1840.

1852.

184  9.

£

Verordnung
vom
13.  Octbr.  1849.

Verordnung
vom  10.  Octbr.  1843.

Verordnung
vom  6.  Juli  1846

V  erordnung
vom  14.  Octbr.  1840.

Verordnung
vom  20.  August  1852

in
Preussen

6.  Ordnung  der  Einträge.

Vorschriften  über  die  Ordnung ­
  der  Einträge  werden ­
  empfohlen.

Ordnung  der  Einträge
1)  der  Hausherr,
2)  die  Hausfrau,
3)  Kinder  etc.

Wie  1846

Wie  1846

7.  Zahlung  und  Beschreibung
der  Betörenden  Bevölkerung. ­


Hoffmann  über'die  Zählung
der  Untersuchungs-  und
Strafgefangenen  u.  Untersuchungsgefangenen. ­
  Sind
nach  ihm  wie  die  Reisenden ­
  in  Gasthöfen  zu  behandeln. ­


Zöglinge  yon  Unterrichtsund ­
  Erziehungsanstalten,
Insassen  von  Straf-  und
und  Versorgungsanstalten
etc.  am  Orte  der  Zählung.

Wie  1846

Wie  1846

8.  Ausführung  der  Zahlung.
Organe  der  Ausführung  im
Allgemeinen.

Die  Ortsbehorden  sind  für  die
pünktliche  Befolgung  der  Verordnung ­
  vom  6.  Juli  1846  verantwortlich. ­
  Nur  gut  instruirte
und  wohl  befähigte  Personen
bei  der  Zählung  zu  verwenden.
Aushilfe  gegen  Remunerationen
aus  Staatscassen  zulässig.

Zweierlei  Behörden.  Civilhevölkerung
  durch  die
Civilbehörden.  Militairbevölkerung
  durch  die
Militärbehörden.

Zweierlei  Behörden  wie
1840.  Aushilfe  durch
Steuerbeamte  und  sonst
qualificirte  Personen  gegen ­
  Remuneration  ausnahmsweise ­
  gestattet.

Zweierlei  Behörden  wie
1840.  Die  Civilbevölkerung
  in  der  Regel  durch
die  Ortsbehörden  allein.
In  Ausnahmefällen  Hilfe
durch  Steuerbeamte  oder
sonst  qualificirtePersonen
gegen  Remuneration.

Wie  1846

Austheilung  der  Listen

Austheilung  der  Formulare
der  Urlisten  durch  die
Regierungen  an  die  Ortsbehörden. ­

Austheilung  von  Haushaltslisten ­
  an  selbstständige
Ortsbewohner  vor  der
Zählung  zulässig.

|Wie  1846

Wie  1846

Ausfüllung  der  Listen

W  i  edereinsammlung  der  Listen
Prüfung  der  Einträge  und

fi

Nachrevision.
Strafen  für  schlechte  Einträge.

Allgem.  Bemerkung,
die  Ausführung  betreffend  :

die  Ausführung  betreffend  :
Aufhebung  der  abweichenden ­
  Bestimmungen  vom
14.  October  1840  und
18.  October  1843  zu
Gunsten  der  Circularverfügung ­
  vom  6.  Juli  1846.

9.  Conoentrirnug  dei
träge.
Organe  hierfür.
Art  der  Concentration

Ein

Zeitfristen  hierfür.

10.  Bekanntgebung  der  Re
sultate.

Summarische  Angabe  hat
sofort  nach  beendigter
Zählung  zu  erfolgen.

Summarische  Angabe  der
Resultate  soll  alsbald
nach  beendigter  Zählung
geschehen.

Wie  1846

Spätestens  bis  zum  1.  April

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11.  Berliner  Zählung

Plan  über  die  Berliner
Zählung  mittels  Haushaltungslisten ­
  vom  24sten
Juni  1843.
Projectirte  Bekanntmachung ­
  d.  Polizeipräsidiums,
d.  Ausführung  betreffend.
Vorlage  des  Formulars.
Verordnung  vom  Ministerium ­
  des  Innern  vom
24.  October,  die  Vorbereitung ­
  der  Zählung  betreffend. ­
  Ausgearbeiteter
Plan  zur  Ausführung
vom  Polizeipräsidium.

Bericht  über  die  Berliner
Zählung  vom  4.  März  1841
von  Hoffmann.
Ist  aus  den  Registern  zusammengetragen. ­
  Schon
derenGrundzahlist  falsch.
Es  bestehen  grosse  Differenzen ­
  zwischen  den  Registerbüchern ­
  und  der
Central  tabelle.
Antrag  auf  Zählung  Berlins
durch  eine  besondere
Commission.
Bericht  über  die  Differenz
vom  28.  Juli  1841.
Zählung  der  Allerhöchsten
Herrschaften.  Bericht  v.
11.  Juni  1841.
            
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