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sicherungsgesellschaften in statistisch -technischer Beziehung den
Vorzug verdienen, dann könnte man fragen, ob es vorteilhaft ist,
daß eine Gesellschaft verschiedene Versicherungszweige in sich ver-
einigt, namentlich dann, wenn eine zentrale, gemeinsame Verwaltung
dieser Zweige vorliegt, also nicht wie es in Wirklichkeit oft der
Fall ist, wenn eine Gesellschaft zwei gesonderte Abteilungen hat,
deren jede einen eigenen Reservefonds besitzt. Die meisten werden diese
Frage verneinen und sich sogar gegen die Vereinigung verschiedener
Versicherungen, z. B. von städtischen und ländlichen Gebäuden in
derselben Feuerversicherungsgesellschaft, aussprechen. Vielleicht
birgt sich hinter dieser Auffassung oft der Gedanke, daß man für jeden
Prämienbetrag so viele Versicherungen haben muß, daß das Gesetz der
großen Zahl zur Geltung kommt. Man hält es also z. B. für not-
wendig, so viele Dampfmühlen in einer und derselben Feuerversicherungs-
gesellschaft zu vereinigen, daß sich annähernd die auf diese Mühlen
entfallenden Verluste für jedes Jahr vorausberechnen lassen.
Die für die Statistik geltenden Grundsätze haben uns indes ge-
lehrt, daß dies nicht erforderlich ist; wenn nur die Gesamtzahl der
Versicherungen hinlänglich groß ist und man die einzelnen Wahr-
scheinlichkeitswerte kennt, dann lassen sich die Gesamtausgaben
annähernd vorausberechnen ohne Rücksicht darauf, ob sich die Ver-
sicherungen auf viele Zweige verteilen oder nicht. Die Lebens-
versicherungsgesellschaften sind hierfür ein ausgezeichnetes Beispiel,
da sie höchst verschiedene Versicherungen: Lebensversicherungen,
Leibrenten usw. umfassen, deren Kapitalwert nach Alter, Geschlecht,
Gesundheitszustand usw. der Versicherten stark variiert. Es folgt
sogar aus den Grundsätzen der Statistik, daß ein Zusammenschluß
verschiedener Zweige die Sicherheit einer Versicherungsgesellschaft
nur erhöhen kann; jedoch müssen dann die Beiträge der Versicherten
rationell berechnet und die einzelnen Versicherungszweige in gleichem
Maße dem Gesetz der großen Zahl unterworfen sein. Aber wenn
man in der Regel einen solchen Zusammenschluß nicht für wünschens-
wert erachtet, denselben sogar oft gesetzlich verbietet, dann hat dies
seinen besonderen Grund darin, daß die oben angeführten Bedingungen
nicht erfüllt sind. Die verschiedenen Versicherungszweige stehen
vielleicht auf höchst verschiedener Entwicklungsstufe, so daß dem
einen vielleicht ein Risiko durch die Verbindung mit anderen ent-
stände, wo sich die Unkosten nicht mit derselben Genauigkeit be-
rechnen ließen. Dies würde z. B. dann der Fall sein, wenn man
Lebens- und Unfallversicherung unmittelbar miteinander verknüpfte.