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daß diese einander allmählich abgelöst haben. Daraus darf
man aber nicht auch auf die allmähliche Umwälzung der
Rechtsformen schließen. Im Gegenteil. Die Rechtsverhältnisse
erfahren eine rasche Veränderung. So hat die wirtschaftliche
Entwicklung die Aufhebung der Leibeigenschaft allmählich vor
bereitet; diese wurde aber auf einmal abgeschafft. In der Organi
sation und im System der Wirtschaft treffen wir keine plötzlichen
Umwälzungen an; wohl aber in den sozialen Verhältnissen. So
bei der Aufhebung der Leibeigenschaft. Ebenso setzt der Übergang
des Mehrwertes aus den Händen der herrschenden Klassen in die
der Gesellschaft zunächst keine Änderung in der Wirtschafts
organisation voraus. Die Anhäufung des fixen Kapitals führte in
der heutigen Gesellschaft dahin, daß der Kapitalist zum Rentner
geworden ist, der an dem Produktionsprozeß gar nicht mehr be
teiligt ist. Andererseits steigt der geistige Reichtum der Arbeiter,
der die Änderung in den sozialen Verhältnissen zwischen dem
Kapitalisten und dem Arbeiter vorbereitet.
Daraus folgt aber keineswegs, daß diese Änderung nur all
mählich vor sich gehen kann. Es sind Gründe genug vorhanden,
die eine scharfe Auseinandersetzung zwischen dem für den Pro
duktionsprozeß ganz überflüssig gewordenen Rentner und der
Masse der Lohnarbeiter erwarten lassen.